Hallo,
ich finde es als DAU (dümmster angenommener User) irgendwie verwirrend…
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit ein paar Jahren beim gleichen AG und beginnt zum 1.4.2011 eine neue Beschäftigung. Gleichzeitig möchte der AN aus der Kirche austreten.
Der neue AG möchte die Lohnsteuerkarte haben - die bekommt der AN ja von seinem alten AG.
„Der Kirchenaustritt wird am gleichen Tag wirksam.“
„Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.“
Der AN möchte nun beides mit möglichst wenig Aufwand miteinander verbinden…
AN geht am letzten Arbeitstag zum Standesamt und tritt aus der Kirche aus. Dann geht er zur Gemeinde (Lohnsteuerstelle) und lässt die Änderung eintragen. Er erhält eine Bescheinigung (quasi eine neue Lohnsteuerkarte) und muss nur diese beim neuen AG abgeben.
Richtig?
Kostet die Änderung etwas (klar, der Austritt ist gebührenpflichtig)?
Gruß
Tato