Wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorliegt, ist der Arbeitgeber
gesetzlich dazu verpflichtet mit Steuerklasse IV abzurechnen.
Und dann wird Lohnsteuer einbehalten. Das kann man gerne im
Netz mal nachrechnen.
Ich korrigier mal den Schreibfehler und mach aus Steuerklasse IV Steuerklasse VI. 
Soll halt der Student keine Lohnsteuerkarte abgeben. Wenn er dem Fiskus lieber ein Darlehen gibt und am Jahresende durch die Einkommensteuererklärung alles zurückbekommt, ist das seine freie Entscheidung.
Im übrigen sind es gerade die Studenten, die mindestens sechs Monate brauchen, bis sie ihre Lohnsteuerkarte gefunden haben. Da bleibt dem Arbeitgeber meistens sowieso nichts anderes übrig, als mit Steuerklasse VI abzurechnen und sich anmotzen zu lassen, dass die Gehaltsabrechnung falsch ist.