Lohnsteuerkarte als Werkstudent?

Hallo zusammen!!

Nehmen wir an ein Werkstudent ist bei einem Unternehmen noch bis Ende Februar beschäftigt und geht ab März einer anderen Werkstudenten-Tätigkeit nach. Sei aktueller Verdienst beträgt ca. 800€ brutto im Monat! Ist es denn nötig dem aktuellen Unternehmen die Lohnsteuerkarte 2009 einzureichen und was passiert, wenn sie nicht eingereicht wird?

Gruß hero

Moin!

Ja, die muss eingereicht werden, den es handet sich um ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis. Und wenn die Karte nicht vorliegt, wird mit Steuerklasse VI abgerechnet, was höhere Abzüge vom Lohn zur Folge hat.

Und nochmals: Der Einkommensteuer ist es völlig egal, ob man Student, Rentner oder sonstiges ist. Sie beurteilt nur, ob es sich um Einkünfte in ihrem Sinne handelt oder nicht. Und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, um eine solche handelt es sich hier - trotzdem man Student ist -, sind nunmal Einkünfte im Sinne der Einkommensteuer.

Viele Grüße
e

Bei einem Bruttogehalt von 800 Euro zahlt ein Student (wenn er die Lohnsteuerkarte eingereicht hat) lediglich 10% Rentenversicherung und hat sonst keine weiteren Abgaben. Die Frage ist jetzt, ob sich das ändert, wenn die Lohnsteuerkarte nicht da ist. Soviel ich weiß, liegt die Lohnsteuer-Grenze und die Grenze für weitere Abgaben wie Kirchensteuer, Soli-Zuschlag etc. bei gut 900€?!

Gruß hero

Wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorliegt, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet mit Steuerklasse IV abzurechnen. Und dann wird Lohnsteuer einbehalten. Das kann man gerne im Netz mal nachrechnen.

https://www.abgabenrechner.de/ltab2009/index.jsp

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/nich…

Und nochmal, es ist egal ob es sich dabei um einen Studenten handelt. Und Sozialversicherung und Steuerrecht sind ebenfalls zwei verschiedene Paar Schuhe.

Schöne Grüße
e

Wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorliegt, ist der Arbeitgeber
gesetzlich dazu verpflichtet mit Steuerklasse IV abzurechnen.
Und dann wird Lohnsteuer einbehalten. Das kann man gerne im
Netz mal nachrechnen.

Ich korrigier mal den Schreibfehler und mach aus Steuerklasse IV Steuerklasse VI. :smile:

Soll halt der Student keine Lohnsteuerkarte abgeben. Wenn er dem Fiskus lieber ein Darlehen gibt und am Jahresende durch die Einkommensteuererklärung alles zurückbekommt, ist das seine freie Entscheidung.

Im übrigen sind es gerade die Studenten, die mindestens sechs Monate brauchen, bis sie ihre Lohnsteuerkarte gefunden haben. Da bleibt dem Arbeitgeber meistens sowieso nichts anderes übrig, als mit Steuerklasse VI abzurechnen und sich anmotzen zu lassen, dass die Gehaltsabrechnung falsch ist.

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Im übrigen sind es gerade die Studenten, die mindestens sechs
Monate brauchen, bis sie ihre Lohnsteuerkarte gefunden haben.
Da bleibt dem Arbeitgeber meistens sowieso nichts anderes
übrig, als mit Steuerklasse VI abzurechnen und sich anmotzen
zu lassen, dass die Gehaltsabrechnung falsch ist.

Das sollte man vielleicht nicht pauschalisieren :wink:

Das Problem bei einer Einreichung ist, dass die Lohnsteuerkarte dann ab März noch nicht wieder vorliegt. Und der neue Arbeitgeber erstmal vertröstet werden muss…bzw. der Student dann hier seine Abgaben zahlen muss.

Das Problem bei einer Einreichung ist, dass die
Lohnsteuerkarte dann ab März noch nicht wieder vorliegt. Und
der neue Arbeitgeber erstmal vertröstet werden muss…bzw.
der Student dann hier seine Abgaben zahlen muss.

Dann soll der alte Arbeitgeber eine sogenannte Zwischenbescheinigung ausstellen, die legt der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber vor. Das reicht bis die Lohnsteuerkarte vorliegt.

Ah ok! Vielen Dank!

Gruß hero