Hallo ihr Lieben,
ich hab ne Frage:
Wenn man einen (Studenten)Nebenjob auf Lohnsteuerkarte hat (befristetes Arbeitsverhältnis, kein 400 Euro-Job), ist man automatisch bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversicher?
Ich bin aber hauptberuflich Freiberufler und wäre somit bei der bayerischen Versorgungskammer (Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen) versichert. Geht aber anscheinend nicht beides.
Hilfe! Kennt sich da jemand aus? Danke schonmal für eure Antworten…
Liebe Grüße,
Nina
Hi!
Wenn man einen (Studenten)Nebenjob auf Lohnsteuerkarte hat
(befristetes Arbeitsverhältnis, kein 400 Euro-Job), ist man
automatisch bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der
Länder pflichtversicher?
VBL ist die Abkürzung für die „Versorungsanstalt des Bundes und der Länder“ (eine Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes). Du meinst wohl die Deutsche Rentenversicherung. Richtig ist, Werksstudenten sind i.d.R. Rentenversicherungspflichtig.
Ich bin aber hauptberuflich Freiberufler und wäre somit bei
der bayerischen Versorgungskammer (Versorgungsanstalt der
deutschen Bühnen) versichert. Geht aber anscheinend nicht
beides.
Zur Klärung, Du bist Studenten, Selbständig (Künstler?) und hast einen studentischen Nebenjob ?
Gruß
CM
Hi,
also: ich bin freiberufliche Schauspielerin, arbeite jeden Abend am Theater. Tagsüber studier ich aber noch und habe nebenbei noch einen Studentenjob (kein Werkstudent)- der geht auf Lohnsteuerkarte.
Doch, ich meinte schon die VBL… und wenn man in der bayrischen Versicherungsanstalt deutscher Bühnen versichert ist, kann man nicht gleichzeitig in der VBL sein- anscheinend. Und meine Frage war, ob ich- da der Studentenjob auf Lohnsteuerkarte geht- automatisch dann in der VBL bin. Aber wenn ja das ja nur eine ZUSATZ-versicherung ist, wohl eher nicht, oder??
LG,
langnese