Lohnsteuerkarte bei Umzug

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur Lohnsteuerkarte:

A zieht von Hamburg nach Frankfurt um. Sein Arbeitgeber in Frankfurt fragt nach dem für A zuständigen Finanzamt, seiner Steuernummer und seiner Personalnummer bei der OFD.

Zuständig für A ist doch das Finanzamt an seinem (neuen) Wohnsitz, oder?

Es gab ja nun keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Auf der LSK 2010 steht für A aber nun noch das Hamburger Finanzamt drauf. Wie muss sich A verhalten? Wird das automatisch bei der Meldung beim Bürgeramt an das Finanzamt in Frankfurt weiter gegeben? Die LSK wird aber nicht mehr geändert, oder?

Bleiben die Steuernummer und die Personalnummer bei der OFD unberührt, also sind sie auch nach dem Umzug gleich?

Danke

Hallo,

A zieht von Hamburg nach Frankfurt um. Sein Arbeitgeber in
Frankfurt fragt nach dem für A zuständigen Finanzamt, seiner
Steuernummer:

soweit okay

und seiner Personalnummer bei der OFD.:

hier ist sicher die Steuer-Identfikationsnummer gemient.

Zuständig für A ist doch das Finanzamt an seinem (neuen)
Wohnsitz, oder?:

Ja!

Allerdings benötigt der Arbeitgeber nur deshalb eine Angabe, weil sein EDV-Programm ihm diese Frage stellt.
Und die richtige Antwort kann nur einen Einfluss haben auf die Höhe der Kirchensteuer, weil diese von Bundesland zu Bundesland verschieden hoch ist (8 oder 9%).

Ist der Arbeitnehmer nicht in der Kirche, kann man theoretisch auch das Finazamt Timbuktu angeben.

Es gab ja nun keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Auf der LSK
2010 steht für A aber nun noch das Hamburger Finanzamt drauf.
Wie muss sich A verhalten? Wird das automatisch bei der
Meldung beim Bürgeramt an das Finanzamt in Frankfurt weiter
gegeben? Die LSK wird aber nicht mehr geändert, oder?:

Frankfurt beim Arbeitgeber angeben.

Bleiben die Steuernummer und die Personalnummer bei der OFD
unberührt, also sind sie auch nach dem Umzug gleich?:

Die Steuernummer ändert sich durch den Umzug ändern.
Meines Erachtens gibt es aber keinen Grund, warum man dem Arbeitgeber seine Steuernummer mitteilen soll.Und mir fällt auch kein seriöser Grund an, was der Arbeitgeber damit eigentlich will.

Die Identifikationsnummer bleibt erhalten von der Wiege bis zur Bahre.
Die muss der Arbeitgeber beim Abrechnen auch angeben.

Gruß
Lawrence