Lohnsteuerkarte (bescheinigung)

Hallöchen,

ich arbeite in einem kleinen Büro und habe unsere Buchhalterin schon mehrfach auf die Lohnsteuerkarte von 2008 angesprochen. Immer wieder bekomme ich die Antwort, dass sie es nicht schafft, diese auszustellen wegen Arbeitsüberlastung. Habe ich eigentlich ein Recht darauf, bis zu einem bestimmten Termin die Bescheinigung zu verlangen?

Wäre für einen Tipp dankar. Vielen Dank im Vorraus.

LG Ultuna

Hallo,

" Seit dem 01. Januar 2004 sind Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung via Internet). Für Arbeitgeber entfällt damit das Aufkleben der maschinell erstellten Lohnsteuerbescheinigung auf die Lohnsteuerkarte beziehungsweise das Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung. Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung (nach amtlichen Muster zu erstellen) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen."

Quelle: https://www.elster.de/arbeitg_home.php
Rechtsgrundlage: http://www.juraforum.de/gesetze/EStG/41b/

Gruß
Wawi

Hallo Wawi,

vielen Dank für den Tipp. Habe den Link mal ausgedruckt und werde ihn unserer Buchhalterin vor die Nase halten…:smile:

LG Ultuna

Hallo,

btw ist auch der Einkommensteuerpflichtige unter Umständen verpflichtet die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben! Ob das auf dich zutrifft weiß ich nicht, aber möglich wärs ja.

Gruß
Wawi