Servus,
dann mach ich Dir mal eine mundgerechte Antwort draus:
Du sagst das, was Du geschrieben hast, auch beim anstehenden Termin mit dem „Fallmänitscher“. Und er wird Dir genau das sagen, was ich geschrieben habe.
Und alle sind glücklich.
Wenn die Maschine der Bundesagentur ein Zettelchen druckt, auf dem sinnlose Dinge stehen, so ist jedem, der damit ständig zu tun hat (und dazu gehört sowohl der Fallmänitscher als auch der Mensch von der Leistungsabteilung, mit dem Du dann später zu tun haben wirst) ohne weitere Argumente und Erklärereyen klar, dass diese sinnlos sind.
Hinweis: Wenn dann auf dem Deckblatt für den Leistungsantrag draufstehen wird, dass die Arbeitsbescheinigungen beim vereinbarten Termin persönlich vorzulegen sind, wirst Du auch dann noch nicht erschossen, wenn ein Arbeitgeber sich weigern sollte, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, so dass Du sie dann halt nicht vorlegen kannst. Der Mensch von der Leistungsabteilung weiß nämlich, dass er selber im Gegensatz zu Dir Mittel hat, um den Arbeitgeber zur Ausstellung zu zwingen.
Noch ein Hinweis: Wenn Du beim Termin mit dem Fallmänitscher schon absehen kannst, dass die Unterlagen erst mit Verspätung bei der Leistungsabteilung vorgelegt werden können, und Du in der Zwischenzeit klamm werden könntest, weil es halt ohne vollständigen Leistungsantrag keine Leistung gibt,. sprich ihn darauf an.
Kurzer Sinn: Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheinen mag - völlig un- und widersinnig wird bei der Bundesagentur für Arbeit nicht gearbeitet.
Kurzer Sinn II: Man muss halt reden mit die Leut.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder