Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung und Arbeitsbescheinigung

Hallo zusammen.

Nach meiner Kündigung durch den Arbeitgeber muss ich beim Arbeitsamt einen Termin vereinbaren (persönlich gemeldet habe ich mich schon, einen Tag nach der Kündigung).

Für den Termin benötige ich u.a.:

-Arbeitsbescheinigung des AG
-Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung

Meine Frage ist:

Mein Arbeitsverhältnis endet am 15.10. Für den Oktober bekomme ich noch Gehalt welches Ende Oktober ausbezahlt wird. Erst dann (November) bekomme ich meine Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung.

1: was soll ich beim Arbeitsamt vorlegen, wenn ich die Lohnsteuerkarte erst im November
bekomme?

2: was mache ich, wenn mein Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung mir nicht zukommen
lässt?

Vielen Dank im Voraus.

Ich würde es evtl. mit dem Sachbearbeiter beim Amt besprechen und die
bisherigen Lohnbescheinigungen mitnehmen da neuere Sachen ja noch nicht vorliegen.

Servus,

beides wird nur für den Leistungsantrag gebraucht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

danke für die Antwort. Das ist mir ja schon klar…
Ist jedoch nicht eine Antwort auf die beiden Fragen.

Gruß

Servus,

dann mach ich Dir mal eine mundgerechte Antwort draus:

Du sagst das, was Du geschrieben hast, auch beim anstehenden Termin mit dem „Fallmänitscher“. Und er wird Dir genau das sagen, was ich geschrieben habe.

Und alle sind glücklich.

Wenn die Maschine der Bundesagentur ein Zettelchen druckt, auf dem sinnlose Dinge stehen, so ist jedem, der damit ständig zu tun hat (und dazu gehört sowohl der Fallmänitscher als auch der Mensch von der Leistungsabteilung, mit dem Du dann später zu tun haben wirst) ohne weitere Argumente und Erklärereyen klar, dass diese sinnlos sind.

Hinweis: Wenn dann auf dem Deckblatt für den Leistungsantrag draufstehen wird, dass die Arbeitsbescheinigungen beim vereinbarten Termin persönlich vorzulegen sind, wirst Du auch dann noch nicht erschossen, wenn ein Arbeitgeber sich weigern sollte, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, so dass Du sie dann halt nicht vorlegen kannst. Der Mensch von der Leistungsabteilung weiß nämlich, dass er selber im Gegensatz zu Dir Mittel hat, um den Arbeitgeber zur Ausstellung zu zwingen.

Noch ein Hinweis: Wenn Du beim Termin mit dem Fallmänitscher schon absehen kannst, dass die Unterlagen erst mit Verspätung bei der Leistungsabteilung vorgelegt werden können, und Du in der Zwischenzeit klamm werden könntest, weil es halt ohne vollständigen Leistungsantrag keine Leistung gibt,. sprich ihn darauf an.

Kurzer Sinn: Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheinen mag - völlig un- und widersinnig wird bei der Bundesagentur für Arbeit nicht gearbeitet.

Kurzer Sinn II: Man muss halt reden mit die Leut.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder