Hallo,
wenn auf einer LST Karte die falsche Steuerklasse (eins statt zwei) und die falsche Kinderzahl angegeben ist, ändert man das, das ist klar.Aber:
Welche Unterlagen muss man dazu mitnehmen?
Ist es überhaupt notwendig die falschen Eintragungen zu ändern, wenn nur ein 400.- Job ausgeübt wird?
Dankeschön!
Die Münchnerin
Hallo
Wenn keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, hat es keine Auswirkungen auf den 400-Euro-Job.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
wenn auf einer LST Karte die falsche Steuerklasse (eins statt
zwei) und die falsche Kinderzahl angegeben ist, ändert man
das, das ist klar.Aber:
Welche Unterlagen muss man dazu mitnehmen?
Die Lohnsteuerkarte
Einen amtlichen Ausweis
Nachweise dass man Kind(er) hat.
Nachweise dass man nicht verheiratet ist.
Letzteres erübrigt sich, sonst hätte man nicht Lohnsteuerklasse eins.
Ist es überhaupt notwendig die falschen Eintragungen zu
ändern, wenn nur ein 400.- Job ausgeübt wird?
Nein.
Wählt der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Minijobber vorzulegenden Lohnsteuerkarte zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I bis IV fällt für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung (400-Euro-Minijob) keine Lohnsteuer an; anders jedoch bei Lohnsteuerklasse V oder VI.
Tschüss
Seit wann haben die Angaben auf der LSt-Karte was mit den SV-Beiträgen zu tun?
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Wählt der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung,
so ist die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Minijobber
vorzulegenden Lohnsteuerkarte zu erheben. Die Höhe des
Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse ab. Bei
den Lohnsteuerklassen I bis IV fällt für das Arbeitsentgelt
einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung
(400-Euro-Minijob) keine Lohnsteuer an; anders jedoch bei
Lohnsteuerklasse V oder VI.
Zitat: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3 Privathaushalte/3 steuerrecht/2 besteuerung nach lohnsteuerkarte/InhaltsNav.html? nnn=true)
OT, Zitate
Na und?
Wenn es das schon fertig geschrieben gibt, warum soll man sich unnötig bemühen?
Hierbei war die Quelle eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, da muss man es nicht angeben.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10694/DE/Service/I…
Oder was wollte der Autor damit sagen?
Oder was wollte der Autor damit sagen?
Dass auch bei der MiniJob-Zentrale das UrhRG gilt…
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