Guten Tag,
wenn man bis zum 31.08.05 ein Arbeitsverhältnis hatte und vom ehemaligen Arbeitgeber dafür eine elektronische Lohnsteuerbesch. erhalten hat, so reicht diese ja als Nachweis für die Einkommens-Steuererklärung aus.
Wie sieht es jetzt aber mit der neuen Beschäftigung zum 01.10.05 aus, wird der neue Arbeitgeber nicht die Lohnsteuerkarte verlangen, die der alte Arbeitgeber noch besitzt?
Besten Dank.