Lohnsteuerkarte immer zurück?

Guten Tag,

wenn man bis zum 31.08.05 ein Arbeitsverhältnis hatte und vom ehemaligen Arbeitgeber dafür eine elektronische Lohnsteuerbesch. erhalten hat, so reicht diese ja als Nachweis für die Einkommens-Steuererklärung aus.

Wie sieht es jetzt aber mit der neuen Beschäftigung zum 01.10.05 aus, wird der neue Arbeitgeber nicht die Lohnsteuerkarte verlangen, die der alte Arbeitgeber noch besitzt?

Besten Dank.

Moin Horst,

in diesem fall muss der ehemalige Arbeitgeber auch die Lohnsteuerkarte herausgeben, eben weil man die beim neuen AG vorlegen muss.

Gruß

Petz