Lohnsteuerkarte in der Mutterschutzfrist

Liebe Experten,

darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte einer Mitarbeiterin, die sich in der Schutzfrist befindet an diese herausgeben? O. muss er die Lohnsteuerkarte bis Ende des Jahres einbehalten, weil Sie ja indirekt noch für ihn beschäftigt ist??

Wenn die Herausgabe in Ordnung ist, was meldet man auf der Lohnsteuerbescheinigung als Austrittstermin? Letzter Tag der Arbeit o. der Tag, an dem die 6 Wochen abgelaufen sind, die der AG noch weiterhin zahlt??

Oh, ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen vielen Dank im voraus!!!

Lieben Gruss
Nicole

Liebe Experten,

Hallo Nicole,

darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte einer Mitarbeiterin,
die sich in der Schutzfrist befindet an diese herausgeben? O.
muss er die Lohnsteuerkarte bis Ende des Jahres einbehalten,
weil Sie ja indirekt noch für ihn beschäftigt ist??

Generell hast du deine Lohnsteuerkarte bei deinem Arbeitgeber zu belassen, auch wenn du dich in der Schutzfrist oder im Erziehungsurlaub befindest. Es sei denn das Arbeitsverhältnis wurde durch eine Kündigung beendet oder du möchtest Änderungen z.B. deiner Steuerklasse vornehmen lassen, dann muß der Arbeitgeber dir deine Lohnsteuerkarte aushändigen.

Wenn die Herausgabe in Ordnung ist, was meldet man auf der
Lohnsteuerbescheinigung als Austrittstermin? Letzter Tag der
Arbeit o. der Tag, an dem die 6 Wochen abgelaufen sind, die
der AG noch weiterhin zahlt??

Gar nichts ohne Kündigung!
Wenn du einen anderen Job hast, mußt (solltest) du kündigen. dein arbeitgeber ist ja schließlich auch verpflichtet dir deinen arbeitsplatz freizuhalten.

Oh, ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Naja, reicht vielleicht nicht ganz.

Vielen vielen Dank im voraus!!!

Lieben Gruss
Nicole

dito
j.