die Lohnsteuerkarte (auf der Rückseite wird nichts mehr eingetragen) bekommt man seit einiger Zeit nicht mehr am Ende des Jahres zurück - sie verbleibt in den Personalunterlagen beim Arbeitgeber bzw. im Steuerbüro. Anstatt dessen gibt es am Jahresende bzw. beim Ausscheiden aus der Firma den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (da steht alles Relevante drin).
Kann man eine Kopie beim alten Arbeitgeber beantragen?
Na, der Ausdruck wird sich sicher auftreiben lassen (der AG ist ja zur Aufbewahrung verpflichtet). Ansonsten nochmal zwischen den Gehaltsabrechnungen wühlen.
Re^3: Lohnsteuerkarte nicht mehr auffindbar
Zitat aus http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_n :
„Alle AG, die die Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln geben dem AN seit 2004 diese Bescheinigung. Die Karton-Lohnsteuerkarte bleibt beim AG. Wenn der AG die Daten nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt, erhält der AN wie früher die Lohnsteuerkarte mit ausgefüllter Rückseite zurück.“
Im ersten Fall mussman nach einem weißen Formular suchen, das der AG geschickt hat, oder man lässt es sich noch mal von ihm senden.
In diesem Fall hat das FA die Daten auch schon. (Dort mal fragen)
Im anderen Fall hat er bestimmt eine Kopie oder so was von den Daten auf der Lohnsteuerkarte.
Der AG muss solche Unterlagen bzw. Daten 10 Jahre lang aufheben.
Na, der Ausdruck wird sich sicher auftreiben lassen (der AG
ist ja zur Aufbewahrung verpflichtet). Ansonsten nochmal
zwischen den Gehaltsabrechnungen wühlen.
Wieso sollte der Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtet sein?