Lohnsteuerkarte nicht mehr auffindbar :(

Hallo!

Wo beantragt man eine neue Lohnsteuerkarte 2006 (ja,ja, ich weiß…es ist schon 2008:wink:)? 2006 wurde bei anderem Arbeitgeber gearbeitet als in 2008.

Kann man eine Kopie beim alten Arbeitgeber beantragen?

Ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig und jemand kann mir hierzu eine Info geben.

Grüße,
Sweet-Jane

Wozu in aller Welt wird sie denn jetzt benötigt?

Grüße,
JK

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ich hatte es geahnt…Aber na ja: Es soll eine Einkommenssteuererklärung für 2006 noch abgeben werden.

Momentchen…
Hallo Sweet-Jane,

die Lohnsteuerkarte (auf der Rückseite wird nichts mehr eingetragen) bekommt man seit einiger Zeit nicht mehr am Ende des Jahres zurück - sie verbleibt in den Personalunterlagen beim Arbeitgeber bzw. im Steuerbüro. Anstatt dessen gibt es am Jahresende bzw. beim Ausscheiden aus der Firma den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (da steht alles Relevante drin).

Kann man eine Kopie beim alten Arbeitgeber beantragen?

Na, der Ausdruck wird sich sicher auftreiben lassen (der AG ist ja zur Aufbewahrung verpflichtet). Ansonsten nochmal zwischen den Gehaltsabrechnungen wühlen. :wink:

Grüße
Renee

Re^3: Lohnsteuerkarte nicht mehr auffindbar :frowning:
Zitat aus http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_n :
„Alle AG, die die Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln geben dem AN seit 2004 diese Bescheinigung. Die Karton-Lohnsteuerkarte bleibt beim AG. Wenn der AG die Daten nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt, erhält der AN wie früher die Lohnsteuerkarte mit ausgefüllter Rückseite zurück.“

Im ersten Fall mussman nach einem weißen Formular suchen, das der AG geschickt hat, oder man lässt es sich noch mal von ihm senden.
In diesem Fall hat das FA die Daten auch schon. (Dort mal fragen)

Im anderen Fall hat er bestimmt eine Kopie oder so was von den Daten auf der Lohnsteuerkarte.

Der AG muss solche Unterlagen bzw. Daten 10 Jahre lang aufheben. :smile:

[MOD] an Vorposting angepasst

Merci…
…dann wird danach gesucht oder der AG kontaktiert.

SCNR

Grüße und Dank,
Sweet-Jane

[MOD] an Vorposting angepasst

Na, der Ausdruck wird sich sicher auftreiben lassen (der AG
ist ja zur Aufbewahrung verpflichtet). Ansonsten nochmal
zwischen den Gehaltsabrechnungen wühlen. :wink:

Wieso sollte der Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtet sein?

Grüße

Stefan

Der AG muss solche Unterlagen bzw. Daten 10 Jahre lang
aufheben. :smile:

Zählen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen auch Lohnsteuerbescheinigungen???

Grüße

Stefan

Zählen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen auch
Lohnsteuerbescheinigungen???

Das sind auch Belege zu Zahlungen.

Außerdem sind sie in der Regel mit PC erstellt, und dort sind die Daten vermutlich auch noch drin.

Grüße
JoKu

Es sind Belege für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat ein Lohnkonto zu führen, und das muss sechs Jahre aufbewahrt werden.

Aber eine Aufbewahrungspflicht für Lohnsteuerbescheinigungen kann ich nirgends ersehen.

Grüße

Stefan