Lohnsteuerkarte o. Pauschale Versteuerung

Liebe Experten,

es gibt ja die Möglichkeit, 400€ pauschal zu versteuern. Hier führt der AG dann Pauschalst. an die BuKna ab.
Wenn der MA jedoch bei 400€ auf LSt-Karte arbeiten möchte, was fällt dann für den AG an? Muss er ganz normal der Krankenkasse melden? Was ist der Vorteil für den Mitarbeiter/Arbeitgeber??

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!

Nicole

Liebe Experten,

Hallo Nicole,

es gibt ja die Möglichkeit, 400€ pauschal zu versteuern.
Hier führt der AG dann Pauschalst. an die BuKna ab.
Wenn der MA jedoch bei 400€ auf LSt-Karte arbeiten
möchte, was fällt dann für den AG an?

Das hängt unter anderem von deiner Lohnsteuerklasse ab, und davon, ob du noch in weiteren Beschäftigungsverhältnissen stehst.

In nachfolgendem schildere ich dir zwei Eventualitäten:

Geringfügige Beschäftigung 400 €uro Basisi.

Du hast die Steuerklasse 1 (ledig), keine weitere Haupt- und/oder Nebenbeschäftigung:

In dem Falle kannst du deine Lohnsteuerkarte deinem Arbeitgeber überlassen. Das spart dem Arbeitgeber die Zahlung der 2% Pauschalsteuer. Weiterhin fallen aber die insgesamt 23% Sozialabgaben für den Arbeitgeber an. Für dich ist der Job abgabenfrei.

Du hast die Steuerklasse 5(verheiratet), kein weitere Haupt- und/oder Nebenbeschäftigung:
In dem Falle solltest du die Lohnsteuerkarte nicht abgeben und deinen Arbeitgeber um die pauschale Versteuerung deines Arbeitslohns bitten, da du ansonsten steuerpflichtig wärst.
Der Arbeitgeber zahlt dann wie oben 23% Sozialabgaben und 2% Pauschalsteuer.

Muss er ganz normal der
Krankenkasse melden?

Jegliche Art von Beschäftigung, für die du Geld erhälst, muß der Arbeitgeber der Krankenkasse melden. Du solltest immer eine Kopie der Anmeldung erhalten.

Was ist der Vorteil für den
Mitarbeiter/Arbeitgeber??

Das kannst in deinem Fall nur du beurteilen.

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!

Nicole

Gern geschehen.
J.

ganz ausführlich:
[http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/M…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/MinijobPortal/2 Arbeitgeber/4 Steuerrecht/1 Besteuerung gering/Besteuerung__gering.html)

bei der http://www.minijob-zentrale.de kann man kostenlos anrufen und sich beraten lassen.