Lohnsteuerkarte & Scheidung

Hallo liebe Experten,

ab wann muß man eigentlich bei einer Scheidung die Lohnsteuerklasse ändern lassen? Erst nach der Scheidung selbst oder schon ab dem offiziellen Datum des getrenntlebens? Sprich, wenn man z.B. seit Ende 2003 getrennt lebt und die Scheidungsunterlagen im Dez 2004 ans Gericht gegangen sind, müßte dann für 2005 schon die Steuerklasse 1 beantragt werden? Bei welcher Behörde wird das geändert?

Danke schon mal und an alle einen guten Rutsch ins neue Jahr :smile:

Viele Grüße
Anja

Hallo,

wenn man schon seit Ende 2003 getrenntlebt, hätte man schon längst das Getrenntlebend beim Einwohneramt anzeigen müssen. Denn ab dem nächsten Jahr auf die Trennung ändert sich schon die Lohnsteuerklasse (z.B. Getrenntlebend ab 29.12.2003 - Änderung der Lohnsteuerklasse ab 01.01.2004) oder (z.B. Getrenntlebend ab 15.04.2004 - Änderung ab 01.01.2005).

Mit der Einreichung einer Scheidung oder dem Eingang der Scheidungsunterlagen bei Gericht hat dies überhaupt nix zu tun.
Der Gesetzgeber sagt: ist ein Ehepaar getrenntlebend, dann stehen die Steuerklassen der „Verheirateten“ nicht mehr zu, da man ja keine eheliche Gemeinschaft mehr führt.

Gruß und nen guten Rutsch
Sid