Lohnsteuerkarte + Verträge

Hallo,

ist der alte Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte zurück zu geben? Gibt es, rechtlich gesehen, einen Zeitraum, bis wann er diese zurück geben muss?

Wie sieht es aus mit Arbeitsverträgen für studentische Aushilfskräfte?

Angenommen: Student Hans arbeitet neben seinem Studium bei der Firma XY. Er beginnt sein Beschäftigungsverhältnis im Mai 2004. Er besteht von Anfang an auf einen Vertrag - wird aber immer wieder vertröstet. Irgendwann hat Hans es satt und fragt nicht mehr nach. Er arbeitet viel: 25h/Woche während des Semesters und in den Semesterferien jeden Tag, manchmal sogar bis 10h am Tag. Der Student möchte eigentlich nicht so viel arbeiten, denn er möchte keinen Ärger mit der Familien-Krankenversicherung, Steuer, etc. Aber irgendwie wird ihm keine Wahl gelassen und er hat ja auch keinen Vertrag und braucht dringend seinen Geld um sein Studium zu finanzieren. Das Geld wird in der Regel pünktlich überwiesen, manchmal gibt es ein paar Tage Verzögerung.
Im März 2005 beendet Hans sein Beschäftigungsverhältnis, da er für ein halbes Jahr ins Ausland geht, und gibt seinem Arbeitgeber rechtzeitig (6-8 Wochen vorher) eine schriftliche Kündigung. Am Ende, zwei Wochen bevor Hans die Firma XY verläßt, bekommt er einen Vertrag angeboten (kein Scherz!). Hans unterschreibt diesen nicht mehr.
Am Ende bittet Hans um eine Bescheinigung von der Firma über seine Zeit dort und um die Lohnsteuerkarten. Die Firma erteilt ihm ein klares Nein in Bezug auf die Bescheingung, obwohl sie Hans mehrmals mitgeteilt hat, dass er gute Arbeit leistet und Hans wartet im Mai 2005 immer noch auf seine Lohnsteuerkarten.

Welche Möglichkeiten hat Hans, damit die Firma ihm wenigstens die Lohnsteuerkarte von 2004 aushändigt?

Danke!

Hallo,

ist der alte Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer die
Lohnsteuerkarte zurück zu geben?

Ja. Bzw. einen Lohnsteuernachweis.

Welche Möglichkeiten hat Hans, damit die Firma ihm wenigstens
die Lohnsteuerkarte von 2004 aushändigt?

Danke!

Er wird um den Gang zum Anwalt (vorher dem AG androhen) nicht herumkommen. Da er bei einem neuen Arbeitgeber im Zweifel mit der schlechteren Steuerklasse abgerechnet wird, erleidet er einen (kaum zu beziffernden) Zinsnachteil, weil dei zuviel gezahlte Steuer erst mit dem nächsten Jahresausgleich erstattet wird.

Hallo

Die LSTK 2004 wird Hans nicht kriegen sondern einen Lohnsteuernachweis auf einem Zettel. Die LSTK 2005 ist Hans zurückzugeben. Hans sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (oder alternativ nur ein einfaches) anfordern. Daraus ergibt sich auch der Tätigkeitszeitraum. Bleibt die Firma untätig, bleibt letztendlich nur der Weg über das ArbG.

Gruß,
LeoLo