Frage: Gib es da keinen Zeitpunkt, bis wann er die
Lohnsteuerkarte spätestens zurückgeben muß?
„Ohne schuldhaftes Verzögern“. Da Du die Unterlagen scheinbar weder angemahnt noch eingeklagt hast, ist das jetzt aber nicht mehr sonderlich wichtig, oder? Schaden hast Du vermutlich auch nicht erlitten.