darf ein Arbeitnehmer, der eine Lohnsteuerkarte mit der Klasse I bei seinem Arbeitgeber abgegeben hat, mitten im Jahr verlangen, diese gegen eine Lohnsteuerkarte mit Klasse VI zu tauschen, um die Karte mit Kl. I bei einem anderen Arbeitgeber abgeben zu können (wo der Verdienst höher ist und daher geringere Steuerabgaben sinnvoller sind)?
Ja, darf er. Allerdings weiß der Arbeitgeber dann, dass Sie noch einen Job haben.
Sie können jederzeit die Herausgabe der LSt-Karte verlangen und eine andere (mit Klasse VI) vorlegen. Das kann dem Arbeitgeber auch egal sein, da er keinen Mehraufwand dadurch hat. Sie bekommen weniger ausbezahlt, das Finanzamt bekommt mehr. Nur eine kleine Umverteilung.
Damit dürfte Ihre Frage beantwortet sein?