Lohnsteuerkarten 2004 an das Finanzamt

Liebe Experten,

ab 2004 werden die Lohnsteuerkarten an Arbeitnehmer nicht mehr ausgehändigt. Nun eine Frage:

Wie findet der Transfer zu den Finanzämtern statt? Müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten an die Finanzämter schicken und wenn ja, mit dem üblichen Anhang der Lohnsteuerbescheinigung?

Wenn Mitarbeiter nun in verschiedenen Orten wohnen und verschiedenen Finanzämtern zugehören, muss der Arbeitgeber dann jede einzelne Lohnsteuerkarte an das jeweils zuständige Finanzamt senden? Das wäre je ein wahnsinniger Aufwand - allein schon die einzelnen Adressen der Finanzämter herauszubekommen…

Und nach Zusendung der Lohnsteuerkarten muss auch noch auf elektronischem Wege eine Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter gesendet werden?

Sorry, für die vielen Fragen!!!

Vielen lieben Dank im voraus!

Anna

Liebe Experten,

hallo,

ab 2004 werden die Lohnsteuerkarten an Arbeitnehmer nicht mehr
ausgehändigt. Nun eine Frage:

Wie findet der Transfer zu den Finanzämtern statt? Müssen die
Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten an die Finanzämter schicken
und wenn ja, mit dem üblichen Anhang der
Lohnsteuerbescheinigung?

nein - ablage P oder als nachweis für die besteuerungsmerkmale aufheben

Wenn Mitarbeiter nun in verschiedenen Orten wohnen und
verschiedenen Finanzämtern zugehören, muss der Arbeitgeber
dann jede einzelne Lohnsteuerkarte an das jeweils zuständige
Finanzamt senden? Das wäre je ein wahnsinniger Aufwand -
allein schon die einzelnen Adressen der Finanzämter
herauszubekommen…

s.o.

Und nach Zusendung der Lohnsteuerkarten muss auch noch auf
elektronischem Wege eine Lohnsteuerbescheinigung an die
Finanzämter gesendet werden?

  • nicht auch noch sondern ausschließlich - wenn die steuerkarten an die finanzämter geschickt werden müssten wär das neue system mit DFÜ ziemlich sinnlos, oder…

gruß vom inder

Sorry, für die vielen Fragen!!!

Vielen lieben Dank im voraus!

Anna

Liebe Anna :smile:

ab 2004 werden die Lohnsteuerkarten an Arbeitnehmer nicht mehr
ausgehändigt. Nun eine Frage:

Wie findet der Transfer zu den Finanzämtern statt? Müssen die
Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten an die Finanzämter schicken
und wenn ja, mit dem üblichen Anhang der
Lohnsteuerbescheinigung?

Nein, völlig elektronisch

Wenn Mitarbeiter nun in verschiedenen Orten wohnen und
verschiedenen Finanzämtern zugehören, muss der Arbeitgeber
dann jede einzelne Lohnsteuerkarte an das jeweils zuständige
Finanzamt senden? Das wäre je ein wahnsinniger Aufwand -
allein schon die einzelnen Adressen der Finanzämter
herauszubekommen…

Nein, die Daten werden an zwei Server in Düsseldorf und in München übertragen, hieruaf haben die Finanzämtder dann den Zugriff.

Und nach Zusendung der Lohnsteuerkarten muss auch noch auf
elektronischem Wege eine Lohnsteuerbescheinigung an die
Finanzämter gesendet werden?

Nein, auf der Anlage N gibst du deine eTIN an (ganz oben), der Bearbeiter bekommt nach Eingabe die Daten aus Düsseldorf oder München am PC angezeigt.

Gruß

Peter

Hallo Anna,

da Du in der Buchhalterey tätig bist und ich das dunkle Ahnen habe, dass Du eventuell selber die Lohn- und Gehaltsabrechnungen besorgen musst, aber dabei völlig Dir selbst überlassen bist, vielleicht noch ein Hinweis:

Offenbar ist die Umstellung auf die papierlose Übermittlung an Euch vorbeigerauscht - oder der Jefe war zu geizig, um die Personal-Rechenknechte (Dich?) zur notwendigen Schulung zu schicken. Wenns nur das war, kann man das jetzt noch (teuer, weil einzeln) nachholen. Wenn aber auch keine Anpassung der Software stattgefunden haben sollte, empfehle ich folgendes Vorgehen:

(1) Klären, mit was für einer Lizenz die veraltete Lohn/Gehalts-Software betrieben wird.

(2) In Abhängigkeit davon entscheiden, ob die vorhandene Software mit den entsprechenden Updates/Upgrades auf den aktuellen Rechtsstand angepasst werden soll oder ob eine gänzlich neue Software dafür besorgt werden soll oder die Löhne und Gehälter nach draußen gegeben werden sollen (das ist wegen der schnellen ständigen Veränderung in den verschiedenen betroffenen Rechtsbereichen bei Unternehmen bis zu ca. 30 Arbeitnehmern eine Überlegung wert).

(3) Wenn dieses entschieden ist, klären, ob das Unternehmen, von dem die Software ist, als Service die Eingabe von Papier auf DFÜ-fähiges Format anbietet. Viele tun das, weil nicht alle Lohn-/Gehaltssysteme so gut geschützt sind wie LODAS und in vielen Unternehmen der Lohn-/Gehalts-PC nicht nur physikalisch vom Netz getrennt ist, sondern auch niemals nicht ans Internet darf. Dieses wäre eine Lösung ad hoc, weil die Einrichtung eines neuen Systems, die Schulung der betreffenden Mitarbeiter (vor allem jetzt, wo die entsprechenden Schulungen alle gelaufen sind) und dazu noch nachträgliche Eingabe / Übernahme der 2004er Werte und Neuaufbau von inzwischen zwei Monaten 2005 alles zusammen eine Schweinearbeit sind.

(4) Mir ist ein Fall bekannt, in dem - obwohl das vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist - das zuständige FA bereit war, die 2004er Lohnsteuerdaten auf Papier entgegen zu nehmen. Eine entsprechende Verhandlung erfordert aber Fingerspitzengefühl und bietet keine starke Aussicht auf Erfolg.

(5) Ad hoc, um mit den Terminen erstmal irgendwie klarzukommen, können die laufenden LSt-Anmeldungen (nicht die LSt-Bescheinigungen) mit der Eingabe- und Übermittlungshilfe „Elster Formular“ (Download gratis) übermittelt werden, auch wenn sie auf Papier aus einer Software stammen, die dem Rechtsstand nicht mehr genügt.

Schöne Grüße

MM