Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli werde ich eine neue Arbeitsstelle in der chweiz antreten. Bisher habe ich Deutschland gearbeitet und gewohnt. Meine Frau und ich bekommen im September ein Kind, wobei meine Arbeit bis zum Mutterschutz weiter in Deutschland arbeiten wird und anschließend das Elterngeld aus Deutschland beziehen. Jetzt meine Frage: Aktuell habe ich al Besserverdiener die Lohnsteuerklasse 3. Meine Frau hat die 5. In der Schweiz gibt es keine Lohnsteuerklassen. Ist es sinnvoll, dass meine Frau und ich vor unserem Wechsel in die Schweiz noch unsere Lohnsteuerkarten ändern (sie 3, ich 5), da ich ja in Deutschland ab Juli kein Geld mehr verdienen werde. Sie würde ja anschließend auch ein höheres Elterngeld beziehen?
soweit ich weiß (muß aber nicht 100% richtig sein) mußt du als „Grenzgänger“ dein Einkommen in Deutschland nachversteuern. Wie hoch kann ich dir nicht sagen. Erkundige dich da besser mal.
Es gibt spezielle Onlinerechner mit denen man ausrechnen kann ob es sinn macht die Steuerklasse bezüglich des Elterngeldes zu wechseln. Mach meist wenig Sinn, da der „Besserverdiener“ ja dann mehr Abzüge hat. In deinem Fall solltest du also klären wie dein Einkommen versteuert wird!!! Drumherumkommen tust jedenfalls nicht auch als Grenzgänger nicht!
Steuerpflicht besteht grundsätzlich am Wohnort, also in der Schweiz. Ueber die Besteuerung von im Ausland domizilierten Personen in Deutschland kann ich leider keine Auskunft geben, da wäre der Arbeitgeber oder die zuständige Steuerbehörde anzugehn (ich nehme an, dass das deutsche Steueramt das Einkommen Deiner Frau nach dem Wegzug normal besteuern wird mit erhöhten Werbungskosten). Die Steuerpflicht besteht auch für Deine Frau in der Schweiz, die in DE bezahlten Steuern werden angerechnet. Du selbst wirst ohnehin in der Schweiz besteuert (sobald du hier Wohnsitz hast). Familienzulagen gibt es am Wohnsitz der Familie, also die schweizerischen, es würde mich erstaunen, wenn da noch Elterngeld in Deutschland fliessen würde wenn Ihr nicht mehr dort wohnt (versuchen könnt Ihr’s ja). Bitte erkundigt euch bei den zuständigen Kassen in DE, deren Auskünfte sind massgeben.
das mit dem elterngeld haben wir bereits abgeklärt. Das bekommt jeder deutsche Sozialversicherungsnehmer, egal wo er sich zum Zeitpunkt der Geburt aufhält. Wir werden beide in der Schweiz wohnen und dort gemeldet sein. Da meine Frau aber ich glaube 68% des bisherigen Nettos bekommt ist es ide Frage ob es sich lohnt, die lohnsteuerklassen zu ändern?
Hallo Daniel
Freut mich, dass das mit dem Elterngeld klappt. Familienzulagen gibts dann in der Schweiz ab Deiner Anmeldung hier. Leider kann ich Dir bei den Steuerklassen in DE nicht helfen, dazu fehlt mir das Wissen. Wenn die Dauer die Deine Frau in DE bleibt eher kurz ist, könnte die Rechnung aufgehen. Aber ich bin da nicht berufen wirklich Auskunft zu geben - die schweizer Verhältnisse kenne ich, aber bei den deutschen muss ich oft passen (man kann ja nicht alles Wissen).
Alles Gute Leonardo
leider kann ich Ihnen auf diese Frage keine Antwort geben, da ich alle Steuerangelegenheiten meiner Steuerberaterin übergebe.
Ich hoffe, Sie bekommen noch eine befriedigende Antwort.
Hallo Brackstar
ich weiss es leider nicht genau was besser wäre. so genau kenn ich mich mit diesem thema nicht aus. was ich weiss:
kindergeld ist in deutschland tendenziell höher als in der schweiz. z.t. hängt die höhe v. kindergeld bzw. -unterstützung auch vom arbeitgeber ab.
bei verheirateten wird eine gemeinsame steuererklärung abgegeben, so dass es meines wissens nach nur eine einstufung für beide gibt.
was ich ausserdem kenne: bei jahresgehältern bis 100´000CHF erfolgt zahlt man quellensteuer - die steuern werden also wie in deutschland im voraus abgezogen. ob dann noch gemeinsam gerechnet und deklariert werden müsste oder separat ist mir nicht bekannt. erst wenn das gehalt über dieser grenze liegt wird auf die in der schweiz normale art die steuer im nachhinein gezahlt.
gutes gelingen und auch guten start im land euch 3!
Nina
in der Schweiz gibt es ja die Quellensteuer, die ist u.a. je nach Kanton unterschiedlich. Desweiteren ist sie - so weit ich weiss - abhängig von Festeinstellung oder temporäre Anstellung.
Ein Wechsel der Lohnsteuer im lfd. Jahr muss man begründen, vor allem, wenn staatliche Gelder fließen (sollen). Ob es wirklich so ist, dass man dann mehr Elterngeld bekommt, weil man die Lst-Klasse mitten im Jahr wechselt, mag ich bezweifeln. Oder liegen da sichere Erkenntnisse vor, dass es wirklich höheres Elterngeld gibt? Und wird das Elterngeld nicht nach dem Verdienst der letzten Monate berechnet mit einem Limitbetrag?
Im Zweifelsfall sollte man sich an die Familienkasse und evtl. Finanzamt wenden.
Hallo, ich weiss leider nicht ob das mit den Lohnsteuerklassen in D noch so gilt wenn ein der Partner im Ausland arbeitet. In der CH würde das Gehalt Ihrer Frau vermutlich mit für die Progression eingerechnet. Bin auch nicht sicher ob Ihrer Frau Elterngeld beziehen kann wenn sie nicht in D wohnt. Würde eventuell mal im Forum bei hallo-schweiz.ch schauen ob jemand schonmal eine ähnliche Situation gehabt hat…