Hallo,
ich bin z. Zt. im Erziehungsurlaub und möchte 19 Stunden/Woche arbeiten gehen.
Leider ist das bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, bei dem ich nach dem EU auch wieder anfangen möchte, nicht möglich.
Da ja der Arbeitsvertrag bei meinem alten Arbeitgeber weiterläuft und ich auch das Kindergeld von dort bekomme, mußte ich meine Lohnsteuerkarte abgeben.
Ich müßte also bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten und bräuchte dort eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6.
Kann ich mir nun aussuchen, bei welchem Arbeitgeber ich welche Lohnsteuerkarte abgebe oder ist das festgelegt? Es wäre ja schließlich äußerst nachteilig für mich, wenn die Lohnsteuerkarte mit Klasse 2 bei meinem alten Arbeitgeber läge, bei dem ich in diesem Jahr keine Einkünfte bekomme. Und ich das wenige Geld, daß ich für meine Teilzeitarbeit bekomme, mit Lohnsteuerklasse 6 versteuern müßte.
Wie sieht es eigentlich für mich aus, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung (630-Mark) annehmen würde? Könnte ich mich da von den Abgaben befreien lassen? Oder an welche Bedingungen ist das geknüpft?
Vielen Dank schon Mal für die Antworten
Kathrin