Lohnsteuerkarten

Hallo,
ich bin z. Zt. im Erziehungsurlaub und möchte 19 Stunden/Woche arbeiten gehen.
Leider ist das bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, bei dem ich nach dem EU auch wieder anfangen möchte, nicht möglich.
Da ja der Arbeitsvertrag bei meinem alten Arbeitgeber weiterläuft und ich auch das Kindergeld von dort bekomme, mußte ich meine Lohnsteuerkarte abgeben.
Ich müßte also bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten und bräuchte dort eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6.
Kann ich mir nun aussuchen, bei welchem Arbeitgeber ich welche Lohnsteuerkarte abgebe oder ist das festgelegt? Es wäre ja schließlich äußerst nachteilig für mich, wenn die Lohnsteuerkarte mit Klasse 2 bei meinem alten Arbeitgeber läge, bei dem ich in diesem Jahr keine Einkünfte bekomme. Und ich das wenige Geld, daß ich für meine Teilzeitarbeit bekomme, mit Lohnsteuerklasse 6 versteuern müßte.

Wie sieht es eigentlich für mich aus, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung (630-Mark) annehmen würde? Könnte ich mich da von den Abgaben befreien lassen? Oder an welche Bedingungen ist das geknüpft?

Vielen Dank schon Mal für die Antworten
Kathrin

Hallo,
ich bin z. Zt. im Erziehungsurlaub und möchte 19 Stunden/Woche
arbeiten gehen.
Leider ist das bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, bei dem ich
nach dem EU auch wieder anfangen möchte, nicht möglich.
Da ja der Arbeitsvertrag bei meinem alten Arbeitgeber
weiterläuft und ich auch das Kindergeld von dort bekomme,
mußte ich meine Lohnsteuerkarte abgeben.
Ich müßte also bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten und
bräuchte dort eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6.
Kann ich mir nun aussuchen, bei welchem Arbeitgeber ich welche
Lohnsteuerkarte abgebe oder ist das festgelegt? Es wäre ja
schließlich äußerst nachteilig für mich, wenn die
Lohnsteuerkarte mit Klasse 2 bei meinem alten Arbeitgeber
läge, bei dem ich in diesem Jahr keine Einkünfte bekomme. Und
ich das wenige Geld, daß ich für meine Teilzeitarbeit bekomme,
mit Lohnsteuerklasse 6 versteuern müßte.

Wie sieht es eigentlich für mich aus, wenn ich eine
geringfügige Beschäftigung (630-Mark) annehmen würde? Könnte
ich mich da von den Abgaben befreien lassen? Oder an welche
Bedingungen ist das geknüpft?

Hallo, Kathrin,
es geht auch einfacher:
Der „alte“ Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI und der neue die „normale“.
Steuer fällt auf das Kindergeld nicht an.
Damit dürfte auch das „Problem“ des 630DM-Jobs gelöst sein.
Zu beachten sind aber arbeits- und (bei Beamtenstatus) dienstrechtliche Vereinbarungen oder Vorschriften wegen der Nebentätigkeit.
Gruß
steuerfux

Vielen Dank schon Mal für die Antworten
Kathrin

Der „alte“ Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerkarte mit der
Steuerklasse VI und der neue die „normale“.
Steuer fällt auf das Kindergeld nicht an.
Damit dürfte auch das „Problem“ des 630DM-Jobs gelöst sein.

Danke, genau das wollte ich wissen. Ich dachte auch nicht, daß Steuern aufs Kindergeld gezahlt werden müssen, sondern nur, daß es auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden muß.

Zu beachten sind aber arbeits- und (bei Beamtenstatus)
dienstrechtliche Vereinbarungen oder Vorschriften wegen der
Nebentätigkeit.

Ja, klar. Ich möchte meinen „alten“ Job auch nach dem Erziehungsurlaub weitermachen und ihn nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen.

Gruß Kathrin

Hallo Katrin,

alles kein Problem. Ich bin selbst im Erziehungsurlaub.
Fahre zum Finanzamt und stelle den Antrag aug Freistellung
für geringfügig Beschäftigte.
Kindergeld und Erziehungsgeld wird nicht mit zu den positiven Einkünften gerechnet.
Du mußt auch nicht 630 DM verdienen, es kann durchaus auch weniger sein.
Grundvoraussetzung ist nur, das du von deínem alten Arbeitgeber
kein Geld ( außer Kindergeld) erhälst.
Diese Bescheinigung wird später Behandelt wie eine Lohnsteuerkarte.
Ich hoffe ich konnte dir helfe.

Tschau Monika