Lohnsteuerklasse

Welche ist die Beste kombination fuer ein ehepaar dass getrennt lebt und momentan beide lohnsteuer klass 4 haben…obwohl der mann einwenig mehr verdient als die frau…es gibt ja die 4/4,3/3…3/1 usw…und mann kann eine änderung vornehmen…

Für der mann der etwa mehr verdient was lohnt sich für ihn und was ist fair für die frau?

danke im vorraus…

richtiges Brett - Steuerrecht
Hier geht es nicht um die beste Einstufung für die Arbeitnehmer, sondern um die Einstufung die nach dem Einkommensteuergesetz möglich ist.

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

Gruß Merger

Hallo Garigani

Welche ist die Beste kombination fuer ein ehepaar dass
getrennt lebt und momentan beide lohnsteuer klass 4
haben…

wenn das Ehepaar dauernd getrennt lebt, ist nur die Kombination 1 und 1 zulässig. Wenn im Moment beide Steuerklasse 4 haben, ändert sich am momentanen Lohnsteuerabzug nichts, da der Abzug bei Steuerklasse 1 und 4 identisch ist.

obwohl der mann einwenig mehr verdient als die

frau…es gibt ja die 4/4

stimmt, s.o.

,3/3

nein, gibt es nicht

…3/1

gibt es auch nicht

usw…und mann kann

eine änderung vornehmen…

ja kann man.

Man sollte vielleicht beachten, dass im Jahr der Trennung immer noch eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer möglich ist. Hier greift dann die sogenannte Splittingtabelle, die einen steuerlichen Vorteil bringt.
Im Übrigen hat die Kombination der Steuerklassen keine Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerschuld.
Grob gesagt, abgerechnet wird immer am Jahresende. Hier werden alle Einkommen zusammengerechnet und dann aus der Einkommensteuertabelle abgelesen, wieviel Steuer fällig ist. Dann wird gegengerechnet, wieviel Lohnsteuer schon gezahlt wurde. Die Differenz wird erstattet oder nachgefordert.

Viele Grüße

Gesine

Servus,

im Jahr der Trennung können die beiden ganz problemlos die IV/IV behalten - die Zusammenveranlagung ist für dieses Jahr noch möglich; unabhängig davon ist der Lohnsteuerabzug bei I und IV eh gleich hoch.

Ab dem dann folgenden Jahr kommt bloß noch I/I in Frage.

III/V und V/III sind in so einer Situation noch schwieriger zu handhaben als sonst, weil man bei diesen Kombinationen nicht am Lohnsteuerabzug sehen kann, wer welchen Anteil der gemeinsamen ESt „verursacht“.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder