Lohnsteuerklasse 3, Ehemann hat Job in der Schweiz

Hallo & Guten Abend,

Ausgangssituation:
Die Ehefrau hat die Steuerklasse 3, der Ehemann die Steuerklasse 5. Beide arbeiten in Deutschland.

Nun zieht es den Ehemann in die Schweiz weil er dort einen besseren Job angeboten bekommen hat.

Die Ehefrau arbeitet weiterhin in Deutschland. Beide wohnen weiterhin zusammen. Der Ehemann behält auch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Der Ehemann kommt jedes Wochenende nach Hause, manchmal sogar unter der Woche.

Wie wir wissen sind die Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse 3 folgende:

  • Verheiratet: ist (weiterhin) erfüllt
  • nicht dauernd getrennt leben: waren und sind sie nicht
  • und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht: UND DAS IST DIE FRAGE, Der Ehemann bezieht keinen Arbeitslohn in Deutschland, nur in der Schweiz.

Würde in der angesprochenen Konstellation die Ehefrau die Lohnsteuerklasse 3 verlieren und in Klasse 4 oder 1 wechseln müssen oder könnte alles beim Alten bleiben? Was bedeuten würde, dass die Ehefrau Steuern nach Klasse 3 zahlt und der Ehemann sein Gehalt in der Schweiz versteuert…und wohlmöglich noch über die Frau gesetzlich krankenversichert ist…eine sehr verlockende Konstellation 

Der schweizer Arbeitgeber würde sicher nichts an die deutsche Steuerbehörde melden, aber das Ehepaar möchte natürlich auch nicht gesetzeswidrig handeln…

Welche Steuerklasse wäre für die in D. arbeitende Ehefrau die richtige?

Eure Meinung zu dem Fall würde mich interessieren!

Grüße

Tresol

Die Ehefrau kann die Steuerklasse III behalten. Die Einkünfte des Ehemanns unterliegen aber in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

§ 38b EStG
Hi !

  • und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn
    bezieht: UND DAS IST DIE FRAGE, Der Ehemann bezieht keinen
    Arbeitslohn in Deutschland, nur in der Schweiz.

Der oben genannte § lautet an der relevanten Stelle wie folgt

3.
in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a)
die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder
bb) der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

Wie bereits gesagt wurde, kann die EF in der III bleiben.

BARUL76

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