Lohnsteuerklasse 4/4

Hallo,ich bin seit April diesen Jahres verheiratet und bin von Steuerklasse 1 (Kind 0,5) in die Steuerklasse 4 (1 Kind) gerutscht.Auf meinem Gehaltsabrechnungszettel ist mir nun aufgefallen,dass ich trotz Steuerklassenänderung nicht mehr netto von meinem Lohn erhalte und gehe nun davon aus das ich dafür nach der Steuererkärung etwas vom Finanzamt zurückerhalten werde.Ist das korrekt?

Ich verdiene im Jahr ca.26.000 Euro brutto und zusätzlich +/- 3.000 Euro netto aus einem Kleinunternehmen.

Meine Frau verdient ca.21.000 Euro brutto.

Darüber hinaus würde mich interessieren ob ich zukünftig weiterhin meine eigene Steuererklärung machen kann oder ich eine gemeinsame mit meiner Frau machen muß und ob und wie ich eine eigene Steuererklärung auf dem Vodruck des Finanzamtes deklarieren muß.Meine Frau hat bislang noch keine eigene Steuererklärung abgegeben.
Alleine schon wegen meinem Kleinunternehme wäre mir eine getrennte Steuererklärung lieber.

Gruß Pat

Hallo,

es ist korrekt, dass Sie nun mit Steuerklasse 4 nicht mehr netto haben als vorher mit der 1. 4 entspricht der 1 bei verheirateten. und es ist grundsätzlich auch so, dass man bei ungefähr gleichem verdienst mit 4/4 durch die steuererklärung was wieder bekommt. aber nur, wenn man eine zusammen abgibt, weil da der günstigere splittingtarif gilt. man kann auch getrennte veranlagung machen, also jeder für sich. nur dann gilt der splittingtarif nicht. es muss individuell gerechnet werden, was günstiger ist, gerade wenn Sie noch ein kleinunternehmen haben. ich vermute mal, da kommt minus raus und sie möchten die daraus sich ergebende erstattung nicht vermischen mit der von ihrer frau?!? man kann auch detailliert ausrechnen, wieviel von einer gesamterstattung auf wen entfällt, wenn es darum geht! :smile:

Grüße

hallo

also ganz genau, kann ich das nicht beantworten. Ob du deine Steuererklärung in Zukunft allein machst oder ihr eine Zusammenveranlagung macht, muss man mal ausrechnen lassen, was besser ist. Am einfachsten ist es, den Lohnsteuerhilfeverein hinzu zu ziehen. Ich kenn mich leider nur mit Lohnsteuerklasse I gut aus.

Grüße

Hallo Pat,
die Rückzahlung durch das FA wird auf jeden Fall höher ausfallen, wenn die Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte noch nicht geändert ist. Das ist richtig.
Eine extra Steuererklärung kann nur abgegeben werden, wenn bei Ehepartnern eine getrennte Veranlagung beantragt wird. Aber ich glaube, dass für das Kleinunternehmen eine extra Erklärung erstellt werden muss. Also sollte es weiterhin möglich sein, dass jeder Ehepartner eine eigene Erklärung abgibt.
Ich bin mir aber leider nicht sicher. Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein bisschen helfen.
Viele Grüße Sylke

Hallo skwalk,
die Änderung der Steuerklasse 1 aus 4 hat in Bezug auf die Abzüge keine Auswirkung, sind ja identisch.
Was die Steuerveranlagung betrifft, würd ich einen Steuerberater kontaktieren, denn Splitting kann manchmal besser sein.

Hallo,

meistens ist eine Zusammenveranlagung günstiger, getrennt kann man aber auch machen.
Wenn Du genaue Zahlen haben willst, würde ich an Deiner Stelle einen Steuerberater fragen, auch wegen dem Kleinunternehmen.

Viele Grüße

Paola