Lohnsteuerklasse als alleinerziehende

Guten Tag,
ich brauche Information aufgrund meiner Lebenssituation. Seit Juli 2009 lebe ich mit meinen beiden Kindern getrennt von meinem Gatten.Ich habe Lstklass 3.Muss ich und wenn ja 2010, ich war vorher nicht erwerbstätig, die Lohnsteurklasse wechseln und ist 2 die beste?

Hallo,

da ich nie verheiratet war, kann ich das nicht beantworten, sorry, am besten wenden sie sich an einen Steuerexperten.

Gruß
I.

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Hallo Vera,

heute ist es schon spät, ich melde mich morgen bei Dir wenn es recht ist?

Herzliche Grüße, Ariane

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Hallo Vera,

so, nun habe ich mehr Zeit. Ich habe ein paar Fragen zu der Situation…

Als erstes, wieso hast Du die St. Kl.3? War Dein Mann selbstständig? Und lässt Du Dich gemeinsam mit ihm steurlich veranlagen oder läuft eine Scheidung? Dann ändert sich nämlich die Steuerklasse. Weiterhin ist auch die Frage, was hast Du vor zu tun. Selbstständig machen, angestellt sein etc. Das alles ist wichtig, um die entsprechende Steuerklasse zu wählen. Schreibe mir gern zurück oder wenn Du möchtest, können wir auch telefonieren, ist vielleicht einfacher, Deine Fragen zu beantworten.

Herzliche Grüße,
Ariane

Hallo,
und danke für die Zeit.
Ich befinde mich in der Trennungsphase.Ich hatte ein Gewerbe angemeldet, welches nun aber in ein Angestelltenverhältnis übergeht.Mein Gatte ist selbsständig.Da aber noch kein Schiedsspruch getroffen ist und das Ganze sicher noch andauert, möchte icch mich für 2010 gleich für die richtige Stklasse anmelden. Beide Kinder leben bei mir. Muss ich mich direkt in Klasse 2 (wird es dann wohl sein ) melden oder kann ich noch in 3 bleiben?Was ist am geschicktesten respektive vorgeschrieben?Ab wann muss ich das tun? Ich muss mich im hohen Alter in Dingen, die mein Gatte stets getan hat aufschlauen.Ich habe etwas von Splitting irgendwo mal gelesen, kennst du dich da auch aus und käme dies für mich in Frage?
Danke für die Mühe
Vera

Hallo,
hier ein link zum Thema Lohnsteuerklassen: http://www.anuber.de/steuerklasse.html
Wenn ihr noch verheiratet seit und noch nicht ein Jahr getrennt lebt, kannst du die III behalten, wenn dein Mann damit einverstanden ist. Nach einem Jahr getrennt leben oder wenn der Getrennt lebend Status offiziell erklärt wurde, mußt du, meines Erachtens, die LK wechseln. Dann wäre für dich die II am besten. Aber schau mal in dem Link nach, da ist es besser erklärt.
Gruß
Nicola

Hallo,
ich habe jetzt erst die Anfrage gelesen. Leider kann ich dazu garnichts beitragen, da ich selbständig bin und eine einfache Gewinnabrechnung für das Finanzamt geben muß.
viele Grüße
Esther

denke die lösung ist längst geklärt, sorry für späte info