Lohnsteuerklasse bei ausgezahlten Urlaubstagen

Hallo erst mal! :slight_smile:

Ich habe am 15. bei einer neuen Firma angefangen und bis 14. bei der alten Firma gearbeitet.

Mein Resturlaub beläuft sich noch auf 20 Tage, die ich mir auszahlen lassen habe.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Mein alter Arbeitgeber hat mir die Urlaubstage in Lohnsteuerklasse 5, anstatt der Klasse 3, wie es bei meinem Lohn ist, abgerechnet.

Ist das korrekt so?

Wohl eher 6? Das wäre korrekt.

Servus,

bevor Du Zeit und Mühe mit Spiegelgefechten vertust: Das hat überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Besteuerung.

Schöne Grüße

MM

Naja, laut Brutto Netto Rechner liegt der Unterschied bei über 300 Euro netto. Aber darum geht es mir nicht, ist einfach nur zur Verständnis. Verstehe nicht warum nicht einfach alles auf die Klasse 3 abgerechnet wird.

Mach halt eine Steuererklärung, das egalisiert solche Effekte.

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Danke für den Tipp, mache ich immer… War aber nicht meine Frage. Aber ich gehe davon aus, dass das dann richtig war.

Steuerklasse 5 kann ich nicht nachvollziehen.
Steuerklasse 6 ergibt sich dann, wenn du bereits beim Neuen beschäftigt bist, siehe:

… unter der Voraussetzung, dass eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wird.

Steuerklasse III ist nur für das erste Beschäftigungsverhältnis anwendbar. Wenn es in einem Lohnzahlungszeitraum zwei (oder mehr) Beschäftigungsverhältnisse gibt, dann werden alle weiteren mit der Steuerklasse VI abgerechnet. In dem Lohnzahlungszeitraum der Nachzahlung warst du wohl schon beim neuen Arbeitgeber, also gibt es zwei Beschäftigungsverhältnisse, also bekommst du für die Nachzahlung die VI.

Das ist notwendig, weil bei der Steuerklasse III bereits der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag und der Sonderausgabenpauschbetrag eingerechnet ist, und das Finanzamt will natürlich nicht, dass diese Beträge doppelt gewährt werden.

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was bei Steuerklassen III/V gar nicht so leicht zu vermeiden ist…

III Alleinverdiener ohne andere Einkunftsart und ohne Progressionseinkünfte ist nicht abgabepflichtig (in der Regel, auch da gibt es natürlich Exotenfällle). Außerdem gibt es die abgepflichtigen Steuerbürger, die einfach trotzdem keine Erklärung abgeben. Manche von denen werden nicht ertappt und bleiben unveranlagt. Das kommt in den Niederungen der Steuerwirklichkeit sogar gar nicht so selten vor.

Das wird in der Theorie immer behauptet. Dann frage ich mich, warum ich die letzten 20 Jahre keine Steuererklärung abgeben musste und es auch nie Nachfragen vom Finanzamt gab.