Hallo zusammen,
ich bin noch Student und möchte nun zu meiner Freundin ziehen. Wir haben ein Kind zusammen und ich möchte gerne wissen, ob meine Freundin die Lohnsteuerklasse 2 behalten kann oder ob sie durch meinen Einzug in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln muss. Wenn ja, vielleicht kann mir jemand sagen, was das bei ca. 2600 Euro Bruttoverdienst ausmachen wird? Ist bei meinem Einzug dahingehend noch irgendetwas zu beachten (z.B. Lansdeserziehungsgeld)?
Vielen Dank und Gruß
Frank
Hallo Frank,
Deine Freundin wechselt mit Deinem Einzug in Steuerklasse 1.
Bei 2600,- EUR brutto fallen folgende Beträge an (bezogen auf 10/2004 in NRW und 14,5 % KV):
LSt 448,58
KiSt 33,50
SolZ 20,47
KV 188,50
PV 22,10
RV 253,50
AV 84,50
Zum Landeserziehungsgeld liegen mir keine Daten vor, weil es sowas in NRW (zumindest als ich es noch beantragen konnte) nicht gibt.
Gruß
Michael
Hallo !
Ihr müßt schon heiraten, wenn sich da was ändern kann oder soll.
Bei eheähnlichem wohnen ist nur das Arbeitsamt oder Sozialamt interessiert.
mfgConrad
Hallo Michael,
das ist mir ja völlig neu - sorry, aber da ist Dir offenbar ein Fehler unterlaufen Michael.
Viele Grüsse
Eve*
Hallo Eve,
wie tätest Du nach Rechtslage 2004 (> §24b Abs. 2 Nr. 2 EStG) im vorliegenden Fall gegen eine „Haushaltsgemeinschaft“ argumentieren? Wenn die Bedingungen für § 24b EStG nicht erfüllt sind, gibts auch keine LSt-Klasse II mehr.
Schöne Grüße
MM
garnicht:wink: - errare humanum usw.
Schönes Wochenende!
Gruss
Eve*
Hallo zusammen,
hallo frank,
deine freundin kann nur in stkl. II bleiben, wenn ihr ne wohngemeinschaft habt, (getrennte konten, getrennte mietverträge, getrennte schlafzimmer) und KEIN gemeinsames kind.
da ihr ein gemeinsames kind habt und bald zusammen wohnt, MUSS sie in die stkl. I.
am beste, deine freundin informiert sich mal auf eurer meldestelle. dort gibt es anträge, daß man in der II bleiben kann (mußten allerdings bis 20.09. 04 beim amt vorliegen, sonst bekommt deine freundin automatisch in die stkl I.) sie müßte im sommer ein schreiben (wie alle, die 2004 in klasse II sind, bekommen haben.
schönes wochenende
claudia
ich bin noch Student und möchte nun zu meiner Freundin ziehen.
Wir haben ein Kind zusammen und ich möchte gerne wissen, ob
meine Freundin die Lohnsteuerklasse 2 behalten kann oder ob
sie durch meinen Einzug in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln
muss. Wenn ja, vielleicht kann mir jemand sagen, was das bei
ca. 2600 Euro Bruttoverdienst ausmachen wird? Ist bei meinem
Einzug dahingehend noch irgendetwas zu beachten (z.B.
Lansdeserziehungsgeld)?
Vielen Dank und Gruß
Frank