auf Raten des Moderators des Familienforums poste ich mal hier meine Frage.
Also folgende fiktive Frage bzw. Situation.
Frau und Mann haben geheiratet. Nun wäre sie schwanger und
für Anfang März nächsten Jahres ausgezählt!
Beide seien berufstätig. Würde es sich jetzt schon lohnen die
Lohnsteuerklassen zu wechseln?
Oder wäre es sinnvoller, dass erst zu tun wenn die Frau das Kind
bekommt (bzw. wann wäre es sonst sinnvoll?) da sich das Elterngeld ja nach den letzten Nettogehältern berechnet…
Um es eventuell zu verdeutlichen…In dem BEispiel verdient der Mann ca. 2300 € netto(Kohnsteuerklasse 4) und die Frau 1100€ (ebenfalls LstK 4). Bei wechsel in Klasse 5 und 3 sähe es ungefähr so aus, dass der Mann 2700-2800 bekäme und sie ca. 850€…
soviel ich weiss, wird es als gestaltungsmissbrauch gedeutet, wenn nur aufgrund einer lohnersatzleistung die steuerklasse gewechselt wird.
es wird wohl geprüft, ob der besserverdiener in der günstigen steuerklasse ist, sollte das nicht der fall sein, kann man wechseln wie man will, das amt rückt das gerade…
Wenn beide Steuerklasse IV haben, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, siehe Elterngeld-Richtlinien (auffindbar über google).
Nur wenn man jetzt denkt, der Besserverdiener geht in 5 und der andere geht in 3, um so das Netto zu erhöhen, das wird von den Elterngeldstellen nicht berücksichtigt.
Aber gegegen IV/IV hat niemand etwas. Daher sollte diese jetzige Kombination auch beibehalten werden. Mit Einkommensteuerveranlagung erhält man dann die zuviel gezahlten Lohnsteuern zurück, es geht einem also nichts verloren. Der einzige Nachteil ist nur, dass man es nicht schon jetzt monatlich zur Verfügung hat.