Lohnsteuerklasse für Tschechen in Deutschland

Hallo,

ein Tscheche, in der Tschechei verheiratet, sie lebt dort und bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Er hat seinen Wohnsitz in Deutschland und arbeitet als Grenzgänger in Luxemburg. Jetzt wird er arbeitslos, da Deutschland natürlich ein Sozialabkommen mit Luxemburg hat, möchte er Arbeitslosengeld vom deutschen Arbeitsamt beziehen.

Kein Problem, sagt das Arbeitsamt: Aber welche lohnsteuerklasse ist für Ihn gültig?

Vielen vielen Dank schon mal im Voraus, ich bin schon sehr gespannt:smile:

Hallo,
der Tscheche hat die Lohnsteuerklasse 1, da er von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebt.
Gruß
Silverlady

Servus,

es ist die Lohnsteuerklasse gültig, die auf seiner deutschen Lohnsteuerkarte steht, die von der BAA auch verlangt wird. Lohnsteuerkarten für das laufende Jahr 2009 werden noch ausgestellt.

Es wird auf die Eins hinauslaufen, aber er braucht in jedem Fall die Karte selber, da geht nichts dran vorbei.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Vielen Dank!!!

Hallo,

theoretisch möglich, wäre, seit Tschechiens EU-Beitritt, auch der Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht der Ehefrau in Deustchland nach § 1a Einkommensteuergesetz.
Dann hätte der in Deutschland lebende Ehegatte die Möglichkeit Steuerklasse 3,4 oder 5 zu beantragen.
Aufgrund der selbständigen Tätigkeit der Ehefrau werden vermutlich die Einkommensgrenzen dieser überschritten sein, so dass das Ganze ein theoretisches Modell bleiben sollte.
Zudem müsste noch geprüft werden, ob die Ausübung dieses Wahlrechts überhaupt sinnvoll ist, denn die Frau müsste dann ihre tschechischen Gewinne der deutschen Steuer (mit-) unterziehen.

Gruß
Lawrence