Lohnsteuerklasse gründungszuschuss

ich bin seit dem 01.07.09 arbeitslos gemeldet und empfange alg I. Bemessungsgrundlage war hier mein einkommen nach steuerklasse III. meine frau hat dementsprechend die steuerklasse V. ab dem 01.04.10 plane ich eine selbständigkeit mit gründungszuschussförderung. da die zahlungen aus dem gründungszuschuss ja weder versteuert werden müssen, noch dem progressionsvorbehalt unterliegen, macht es nun (ab dem 01.04.) doch sinn, dass meine frau in die steuerklasse III wechselt. ist das legal? muss ich es der arbeitsagentur melden? schließlich bekomme ich den gründungszuschuss ja auf basis meines nettogehaltes nach alg I und es würde letztendlich unterm strich mehr dabei herauskommen. oder mache ich hier einen denkfehler? für antworten wäre ich dankbar. gruß, lars

Hallo Lars,

tut mir leid, da muss ich passen. Ich bin in dieser Materie überhaupt nicht drin. (Arbeite in einer Firmenbuchhaltung).

Vile Grüße Regina

Hallo Lars
Ich bin kein Experte im SV Recht, aber ich meine dass Sie durchaus zunächst Gründungszuschuß auf Basis St kl 3 beantragen können, später Ihre Steuerklasse ändern, ohne dass sich der Gründungszuschuß ändert.
Fragen Sie doch noch mal bei AA.
Übrigens wir sind auch akkreditierte kfw Förderberater im Rahmen des mit 90 % vom ESF bezuschußten Gründercoaching Deutschland. Schauen Sie doch einfach mal auf meine Seite ab dem 24.02.2010 www.kreuzer-michael.de

grüsse aus dem Maintal

Kreuzer Michael

Hallo Lars,
es tut mir leid. So tief bin ich in den LSt Thematiken nicht drin. Bitte versuch´s mit einem anderen „Experten“ aus der Liste nochmal. Sorry!

Viele Grüße

Burkhard

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