Lohnsteuerklasse II - wie war das nochmal?

Hallo,
da mein Mann und ich uns trennen werden, unser Sohn mit mir zieht und ich berusftätig bin, würde ich gern die Lohnsteuerklasse II beantragen. Ist dies in diesem Jahr noch möglich?

Vielen Dank und viele Grüße
Alex

Hallo Alex,
wenn Du zur Zeit in Steuerklasse 3 eingestuft bist, dann bleibe für dieses Jahr drin, bei Steuerklasse V kannst Du ändern, wenn Du einen Nachweis bringst, insbesondere daß Dein Sohn bei Dir im Haushalt lebt.
Gruss
Hermann

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Hallo,

die Trennung wirkt sich steuerlich erst auf das nächste Jahr aus, also wenn du dich 2004 trennst, dann Wirkung ab 2005!
Falls im Moment Klasse III/V besteht, kannst du mit beiden Steuerkarten beim Einwohneramt vorsprechen und für 2004 einen Klassenwechsel auf IV/IV vornehmen, allerdings nur mit Unterschrift des Ehemannes, falls er nicht einverstanden ist, musst du weiter auf der V arbeiten.

Ab 2005: Steuerklasse II erhält nur noch derjenige, der beim Einwohneramt erklärt, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht. D.h. dass man nur mit dem Kind zusammenlebt und sonst mit niemanden (kein Lebensgefährte etc.). Dies ergibt sich aus der vorgezogenen Steuerreform und den dazugehörigen Gesetzen. Am besten mal beim Einwohneramt oder Finanzamt nachfragen.

Gruß
Charleene

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