Hallo, angenommen eine verheiratete Frau (bisher Steuerklasse 4 wie Ehemann)bekommt ein Kind von einem anderen.Das Kind wird zwei Wochen vor Ehescheidung geboren. Kind wird vom anderen Partner anerkannt und auf dessen Namen beim Standesamt gemeldet.Frau lebt aber mit Kind vom anderen Partner getrennt und wird die nächsten 2 Jahre auf keinen Fall arbeiten,also keine Lohnsteuer fällig, kein gemeinsames Sorgerecht.Anderer Partner bezahlt Unterhalt für Frau und Kind.Kann der andere Partner das Kind ganz auf seiner Steuerkarte eintragen lassen? Könnte man das Kind durch Anmeldung als Erst- oder Zweitwohnsitz beim anderen Partner anmelden und dadurch den Haushaltsfreibetrag erhalten? Wie könnte der andere Partner Steuern sparen ohne Heiraten oder zusammen ziehen zu müssen. Alles unter der Annahme, das sich die Frau prima mit dem anderen Partner versteht? Vielen Dank.
Hallo, Armin,
Aufwendungen für den Unterhalt gesetzlich Unterhaltsberechtigter und diesen gleichgestellten Personen sind mit einem Höchstbetrag bis zu 7.188 EUR im VZ 2003 (ab VZ 2004: 7.680 EUR) als außergewöhnliche Belastung abziehbar (§ 33a Abs. 1 EStG).
Gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist auch der Vater eines nicht ehelichen Kindes gegenüber der Mutter für die Dauer von mindestens 14 Wochen. Ist die Mutter aus Gründen, die durch die Geburt verursacht sind, wegen Krankheit oder Erziehung des Kindes außerstande, erwerbstätig zu sein, verlängert sich die Unterhaltsberechtigung auf maximal 40 Monate (4 Monate vor und 3 Jahre nach der Geburt, § 1615 Abs. 2 BGB). Ab dem 1.7.1998 kann auch der Vater eines nichtehelichen Kindes einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegen die Mutter geltend machen, wenn er das Kind betreut.
Der Haushaltsfreibetrag ist m.E. ungünstiger und würde oben dargestellte Möglichkeit wohl ausschliessen.
Bei Unklarheiten bitte nochmal melden.
Schönen Tag noch
HGS