Voraussetzung Zusammenveranlagung Wohnsitz in D
Hi !
Voraussetzung für die Zusammenveranlagung und damit auch für die Gewährung der Steuerklasse III ist, dass beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Deutschland) haben. Solange die Ehefrau also ihren Wohnsitz noch nicht im Inland hat/haben kann, ist ein Wechsel in die Klasse III nicht zulässig.
Sollte sie jedoch noch bis zum 31.12. die Möglichkeit erhalten, im Inland ihren Wohnsitz zu nehmen, kann im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung die Zusammenveranlagung gewählt werden. In den meisten Fällen bringt dies eine Steuerersparnis.
ACHTUNG: Anträge auf Änderung von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte können nur bis zum 30.11. eines Jahres gestellt werden, damit sie noch im laufenden Jahr wirksam werden. Anträge, die erst nach diesem Zeitpunkt gestellt werden, entfalten ihre Wirkung frühestens im Folgejahr.
BARUL76
.