Muss/sollte der überlebende Ehepartner nach einem Todesfall seine Lohnsteuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen, oder kann man es bis Jahresende bei 3 lassen?
Muss/sollte der überlebende Ehepartner nach einem Todesfall
seine Lohnsteuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen, oder kann
man es bis Jahresende bei 3 lassen?
Der Ehegatte hat im Todesjahr des anderen Ehegatten und auch im Folgejahr noch Steuerklasse III.
Das nennt man Witwen- oder Gnadensplitting.
Danach wird automatisch auf I geändert.
Danke für die rasche Antwort!
Gruß JoKu