Lohnsteuerklasse + Trennung

Nimmt man den hypothetischen Fall an, das ein Ehepaar sich trennt und fester Absicht ist, sich scheiden zu lassen:
Trennungsjahr beginnt am 01.05.2009, Scheidung soll im Mai 2010 eingereicht werden.
Soweit so gut - bisher gemeinsam veranlagt, Ehemann St.-Klasse 3, Ehefrau Klasse 5.

1)Damit im Scheidungsjahr (2010) zwischen beiden Betroffenen ein halbwegs gerechte Verteilung der Steuerlast geschieht, soll zum 01.01.2010 die Lohnsteuerklasse bei beiden "angepasst werden:
Was ist richtig, 1/1 oder 4/4 ???

  1. da die Scheidung in 2010 geschehen soll, wären die Eheleute ja noch gemeinsam veranlagt. Kann man das umgehen ? bzw. Was wäre wenn man per notariellem Ehevertrag zum 01.01.2010 Gütertrennung vereinbart ???

Fragen über fragen…

Gruß
Uli

Was ist richtig, 1/1 oder 4/4 ???

Erstes (Keine Kinder ?).

  1. da die Scheidung in 2010 geschehen soll, wären die Eheleute
    ja noch gemeinsam veranlagt.

Gemeinsame Veranlagung setzt voraus, dasm man im betreffenden Kalenderjahr zusammen gelebt hat (meines Wissens mindestens einen Tag), das trifft auf 2010 ja nicht mehr zu.

Kann man das umgehen ? bzw. Was

Klar, die gemeinsam Veranklagung muß gewünscht werden (Unterschrift beider Eheleute !), die wird nicht verordnet.

wäre wenn man per notariellem Ehevertrag zum 01.01.2010 Gütertrennung vereinbart ???

Für die Steuer nicht nötig.

Na dann wird die betroffene Person jetzt mal lostigern und dafür sorgen das die Gemeinde die Lohnsteuerkarte für 2010 mit Steuerklasse 1 ausstellt.
Vielen Dank