Nimmt man den hypothetischen Fall an, das ein Ehepaar sich trennt und fester Absicht ist, sich scheiden zu lassen:
Trennungsjahr beginnt am 01.05.2009, Scheidung soll im Mai 2010 eingereicht werden.
Soweit so gut - bisher gemeinsam veranlagt, Ehemann St.-Klasse 3, Ehefrau Klasse 5.
1)Damit im Scheidungsjahr (2010) zwischen beiden Betroffenen ein halbwegs gerechte Verteilung der Steuerlast geschieht, soll zum 01.01.2010 die Lohnsteuerklasse bei beiden "angepasst werden:
Was ist richtig, 1/1 oder 4/4 ???
- da die Scheidung in 2010 geschehen soll, wären die Eheleute ja noch gemeinsam veranlagt. Kann man das umgehen ? bzw. Was wäre wenn man per notariellem Ehevertrag zum 01.01.2010 Gütertrennung vereinbart ???
Fragen über fragen…
Gruß
Uli