Lohnsteuerklasse und Elterngeld

Hallo zusammen,

eines ist mir noch unklar an der ganzen Geschichte: ab welcher Spanne zwischen den beiden Einkommen lohnt es sich, die Lohnsteuerklasse zu wechseln, bzw. wie rechnet man das aus ?

Der offizielle Elterngeldrechner berücksichtigt nicht die Lohnsteuerklasse und bislang erschließt sich für mich nur, dass ein Wechsel von 3/5 zu 4/4 rechtlich zulässig ist, und nach der Geburt der Dann-Allein-Verdiener wieder in die 3 wechseln kann. Aber lohnt sich der Aufwand, wenn dafür bis zur Geburt das höhere Einkommen höhere Abzüge verkraften muss?

Oder nivelliert sich das am Jahresende sowieso über den Lohnsteuerjahrsausgleich ?

Vielen Dank für die kommenden Beiträge …

Hallo Bernd

eines ist mir noch unklar an der ganzen Geschichte: ab welcher
Spanne zwischen den beiden Einkommen lohnt es sich, die
Lohnsteuerklasse zu wechseln, bzw. wie rechnet man das aus ?

Was willst Du ausrechnen? Ob Steuerklasse 3/5 für Euch günstiger ist oder 4/4? Da gibt es Online-Rechner z.B. auf http://www.nettolohn.de da kannst Du vergleichen, welche Kombination günstiger ist:
Beide Partner in beiden Klassen durchrechnen lassen und am Ende Nettoeinkommen addieren.

Der offizielle Elterngeldrechner berücksichtigt nicht die
Lohnsteuerklasse und bislang erschließt sich für mich nur,
dass ein Wechsel von 3/5 zu 4/4 rechtlich zulässig ist, und
nach der Geburt der Dann-Allein-Verdiener wieder in die 3
wechseln kann. Aber lohnt sich der Aufwand, wenn dafür bis zur
Geburt das höhere Einkommen höhere Abzüge verkraften muss?

Natürlich tut der Elterngeldrechner das, weil für Elterngeld das Nettoeinkommen des zu Hause bleibenden Partners ab 12 Monate vor Geburt des Kindes entscheidend ist. Wenn es optimal laufen soll, musst Du also schon 12 Monate vorher wissen, wann Dein Kind zur Welt kommt, und Eure Steuerklassen auf 4/4 ändern lassen.

Oder nivelliert sich das am Jahresende sowieso über den
Lohnsteuerjahrsausgleich ?

Der Lohnsteuerjahresausgleich kennt keine Steuerklassen. Steuerklassen sind nur dazu da, dem Finanzamt monatliche Abschläge auszurechnen. Ihr bekommt also die „mithin zuviel entrichtete“ Steuer erstattet.

Beachte aber den Progressionsvorbehalt des Elterngeldes: Ihr werdet dadurch höher veranlagt, als ohne Elterngeld.

Vielen Dank für die kommenden Beiträge …

Bitte gern geschehen

Gruß vom papakai (bei dem die optimale Ausnutzung nicht ganz hingehaut, hat zwei Monate zu früh geklappt)