Man bekommt 2000€ Brutto im Monat das nach Steuerklasse I versteuert wird und einmal im Jahr 1000€ Prämie die nach Steuerklasse VI versteuert wird.
Wieviel bleibt einem nach Abzug der Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag von den 1000€ übrig. Sozialversicherungen und Kirchensteuer werden hier von den 1000€ nicht abgezogen.
Servus,
nach Veranlagung zur ESt - die wegen Bezügen, die mit Klasse VI abgerechnet werden, obligatorisch ist - bleibt eine Belastung der 1.000 € von etwa 245 € ESt + Solidaritätszuschlag, d.h. ein „Netto“ von etwa 755 €.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Haddi, ist schon etwas komisch bei dir: Einkommen werden nur dann mit Steuerklasse VI besteuert, wenn keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat oder wenn es sich neben deinem Hauptjob um ein 2. Arbeitsverhältnis handelt, das nicht auf selbständiger Basis angelegt ist. Das ist die höchste Lohnsteuerklasse, die es gibt.
Aber um deine Frage zu beantworten: Für deine 2000,- mtl. Brutto bekommst du rund 1350,- netto mtl. und von den 1000,- Brutto gehen ca. 250,- Steuer u. Soli ab. Sollte sich im Nachhinein erweisen, dass die Steuerklasse VI doch nicht zur Anwendung hätte kommen sollen, dann kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer doch immerhin im nächsten Jahr mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen.
Viele Grüße von polka30
Hallo polka heidi,
wie lange ist es jetzt her, dass die ESt-Veranlagung von Arbeitnehmern nicht mehr Lohnsteuerjahresausgleich heißt? Zwanzig Jahre vielleicht?
Der LSt-Einbehalt nach Klasse VI ist übrigens bei einem zweiten Arbeitgeber, der nur diese Prämie bezahlt (anders gäbe das ja auch keinen Sinn) viel geringer - die tatsächliche ESt-Belastung wird hier erst bei der Veranlagung ermittelt. Die Veranlagung zur ESt ist übrigens kein „kann“, wenn LSt nach Klasse VI einbehalten worden ist, sondern ein „muss“.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder