Lohnsteuerklasse wechseln, lohnt sichs?

Tach auch,

gehen wir von dem Fall aus das Herr A. seit 4Jahre in einer Firma unter Lohnsteuerklasse 1 Arbeitet und in seinem Arbeitsvertrag kein Brutto sondern nur der Nettostundenlohn niedergeschrieben ist.

Hr. A hat nun geheiratet und fragt seinen Chef ob es mehr Kohle gibt wenn er die Steuerklasse wechseln würde. Chef sagt: „nein gibt es nicht, aber ich zahl weniger Abgaben - also mach es“

Abgesehen davon das der Chef von Hr. A ein Ar***l*** ist, lohnt es sich für Hr. A dennoch die Lohnsteuerklasse zu wechseln, z.B. wegen dem Lohnsteuerjahresausgleich?

MFG

Hallo,

bei einem Wechsel von Steuerklasse I auf III muss sich der Nettostundenlohn zwangsläufig erhöhen, egal, was der Chef sagt.

Dürfte aber eher eine Anfrage für das Arbeitsrechts-Brett sein.

Gruß
Lawrence

Das mag wohl sein, aber wenn Hr. A deswegen einen Anwalt nimmt weiss man ja was der gute Chef machen wird…

Hallo,

es gibt im Internet Rechner, die einem das ausrechnen ob 4/4 oder 3/5 besser ist. Z.B.: http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/r…

Je nachdem was man auswählt bekommt man evtl. am Ende vom Monat mehr raus. Am Ende vom Jahr muss man aber wird man beim Lohnsteuerjahresausgleich sowieso zusammen veranlagt und aus dem gemeinsamen Brutto die zu entrichtenden Lohnsteuer errechnet. Hat man sich also „falsch“ entschieden bei der Wahl der Klassen bekommt man u.U. am Ende vom Jahr was raus.

Grüße
Jessica

bei einem Wechsel von Steuerklasse I auf III muss sich der
Nettostundenlohn zwangsläufig erhöhen, egal, was der Chef
sagt.

Wieso denn? Wenn ein Nettolohn vereinbart ist dann bleibt der natürlich auch bei einem Steuerklassenwechsel gleich, nur der Bruttolohn verändert sich.

Dürfte aber eher eine Anfrage für das Arbeitsrechts-Brett
sein.

Sicher, aber wenn der Arbeitnehmer das so unterschrieben hat können glaube ich die Arbeitsrechtler auch nichts anderes dazu sagen.

Je nachdem was man auswählt bekommt man evtl. am Ende vom
Monat mehr raus. Am Ende vom Jahr muss man aber wird man beim
Lohnsteuerjahresausgleich

Den gibt es schon mal nicht…

sowieso zusammen veranlagt

und das muss nicht unbedingt die günstigste Veranlagungsform sein. Es gibt ja auch noch getrennte und besondere Veranlagung.

und aus
dem gemeinsamen Brutto die zu entrichtenden Lohnsteuer

Nein, die Einkommensteuer…