Lohnsteuerklassen

Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Verständnisfrage zur Wahl der Steuerkonstellation.

Dazu erst einmal folgende Behauptungen:

Hat man eine für sich ungünstige Steuerkonstellation (wie z.B. 4/4), ist die monatliche Belastung höher, dafür die Rückzahlung durch die Steuererklärung auch höher.

Hat man eine für sich günstige Steuerkonstellation (z.B. 3/5), ist die monatliche Steuerbelastung niedriger, dafür die Rückzahlung durch die Steuererklärung auch niedriger.

So würde man also unterm Strich nichts verlieren, wenn man eine ungünstige Steuerkonstellation hätte. (Mal abgesehen von dem Zinsverlust, der sich momentan eh in homöopathischen Bereich bewegt.)

Ist das richtig so, oder könnte man bei ungünstiger Wahl wirklich Geld verlieren?

Vielen Dank für Eure Antworten
Chris

Servus,

die Lohnsteuerklassen haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer.

Einen mehr oder weniger winzigen Zinsgewinn bringt eine Wahl der Lohnsteuerklassen, die zu relativ geringerem Lohnsteuereinbehalt und Nachzahlung bei der Veranlagung führt.

Wenn auch bei III/V noch eine Erstattung erfolgt, hat der StPfl meistens vergessen, einen Freibetrag eintragen zu lassen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

So würde man also unterm Strich nichts verlieren, wenn man eine ungünstige Steuerkonstellation hätte. (Mal abgesehen von dem Zinsverlust, der sich momentan eh in homöopathischen Bereich bewegt.)

Richtig. Es gibt ja aber Leute, die hin und wieder in Minus rutschen und die Zinsen, die man dann bezahlt, sind dann etwas höher als die auf dem Sparbuch.

Ist das richtig so, oder könnte man bei ungünstiger Wahl wirklich Geld verlieren?

Rein steuerlich ist das richtig. Bei einigen Sozialleistungen wird wird auf das Netto abgestellt, so dass sich eine entsprechende Steuerklassenwahl hier positiv bzw. negativ auswirken kann.

Grüße

Hallo

wie die anderen Schreiber schon richtig sagten, ist das in der jährlichen Endabrechnung ziemlich egal, wie man die Steuerklassen gestaltet.

Ich sehe in einer optisch „schlechten“ ( z.B. 4/4) Gestaltung folgende Vorteile:

– wenn man tatsächlich nicht auf jeden monatlichen Euro angewiesen ist, ist das eine nette „Spardose“, wenn man dann doch im Folgejahr einige tausend Taler zurückbekommt

– im Falle von Trennung mit außergerichtlicher Unterhaltsvereinbarung hat man als Steuerzahler mit einer vermeintlich schlechten Steuerklasse eigentlich nur Vorteile, da sich diese Vereinbarung am monatlichen Nettoeinkommen orientiert…

Gruß
Hummel