Lohnsteuerklassen 3/5 oder 4/4?

Hallo!!!

Ich habe mal ne Frage die mich als „NICHTEXPERTEN“ total überfordert :smile:

Meine Frau und ich haben zwei verschiedene Varrianten ausgerechnet, was die Lohnsteuerklassen betrifft. Zunächst haben wir die Varriante 3/5 ausgerechnet und dann die Varriante 4/4.
Wenn wir unsere Gehälter (nach Abzug der jeweiligen Steuerklasse) addieren, kommen wir auf einen Unterschied von ca.40€ bei den beiden Varrianten.

Dabei würden wir allerdings in der Varriante 3/5 mehr Netto haben. Sollen wir dann diese Varriante bevorzugen? Wir hatten diese Varriante auch im vergangenen Jahr und durften dann beim Lohnsteuerjahresausgleich erstmalig nachzahlen.
Oder ist mein Verdacht richtig, dass ich bei der Varriante 4/4 zunächst monatlich 40€ weniger hätte, diese beim Lohnsteuerjahresausgleich allerdings draufgerechnet bekomme und ggf. nicht nachzahlen muss?

HILFE!!!

Danke Marcus

Hallo Marcus.

Wenn wir unsere Gehälter (nach Abzug der jeweiligen
Steuerklasse) addieren, kommen wir auf einen Unterschied von
ca.40€ bei den beiden Varrianten.

Maßgebend für die Entscheidung sollte nicht das Gehalt nach Abzug der Lohnsteuer, sondern das steuerpflichtige Bruttogehalt, also vor Abzug der Lohnsteuer sein, denn das wird später auch zur Einkommensteuer herangezogen.

Dabei würden wir allerdings in der Varriante 3/5 mehr Netto
haben. Sollen wir dann diese Varriante bevorzugen?

Man sollte zur Variante 3/5 wechseln, wenn der eine Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere Ehepartner.

Oder ist mein Verdacht richtig, dass ich bei der Varriante 4/4
zunächst monatlich 40€ weniger hätte, diese beim
Lohnsteuerjahresausgleich allerdings draufgerechnet bekomme
und ggf. nicht nachzahlen muss?

Es ist generell so, dass die bezahlte Lohnsteuer nicht verloren ist, sondern bei der Einkommensteuererklärung als Vorauszahlung wieder angerechnet wird. Wer unterjährig mehr Lohnsteuer bezahlt, muss weniger nachzahlen bzw. hat die Chance auf eine Erstattung.

Ihr solltet auch die Möglichkeit des Faktorverfahrens prüfen. Das bedeutet, dass ihr beide die Lohnsteuerklasse 4, allerdings versehen mit einem Faktor, erhaltet. Das Faktorverfahren erlaub die genauere Anpassung der Lohnsteuerlast und kann so ebenfalls zur Vermeidung einer Nachzahlung beitragen.

Dabei kann das hier helfen:
https://www.abgabenrechner.de/fb2011/index.jsp?clean…

Ausführlicher steht das Ganze dann auch noch hier:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_304/DE/Wirt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_304/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Lohnsteuer/006.html)

Grüße.

Hallo Marcus,

da ich nicht weiß, wieviel ihr beide im Monat verdienen. Gebe ich ihnen nur einen Tipp.
Die Faustregel hier heißt, wenn beide gleich verdienen, dann sollten sie die Lohnsteuerklasse 4 bekommen. Jeder von den beiden Partnern. Wenn einer weniger als 30 Prozent vom Lohn des anderen verdient, dann sollte der eine 3, der andere 5 nehmen. Der Hauptunterschied zwischen den Steuerklassen besteht darin, dass bei der Lohnsteuerklasse 3 das unversteuerte Lebensminimum eingerechnet ist. Bei der Lohnsteuerklasse 5 wird vom ersten Euro an versteuert. Kommen dann noch die Sozialabgaben hinzu, dann liegt die Abgabenlast schnell bei 75 Prozent. Das schmerzt speziell bei Teilzeitbeschäftigungen. Neben dem Zinsverlust bei einer falschen Lohnsteuerkarte wiegt die Berechnung der Lohnersatzleistungen schwer. Wenn einer der beiden Partner arbeitslos werden sollte oder Elterngeld beantragt, dann wird diese staatliche Unterstützung vom letzten Nettogehalt berechnet. Wenn man das Ereignis vorhersehen kann, dann lohnt sich die Anpassung der Lohnsteuerklasse durchaus. Man kann sogar temporär eine eigentlich ungünstigere Kombination 3 und 5 wählen, um die Lohnersatzleistung hochzutreiben. Das muss dann aber mindestens 3 Monate vor dem (freudigen) Ereignis stattgefunden haben.
Ansonsten empfehle ich ihnen einen Steuerberater aufzusuchen und es kostet was, aber dadurch machen sie keinen Fehler.

Gruß Sergej

Hallo Markus,

4/4 wählt man, wenn beide Partner ungefähr das gleiche Gehalt haben. Bist Du oder Deine Frau Alleinverdiener oder verdienst Du oder Deine Frau deutlich weniger als der andere Partner, dann wählt man 3/5. Beim Lohnsteuerjahresausgleich kommt es auch noch darauf an, was man alles absetzen kann. Manche schöpfen dies nicht alles aus, oder wollen sich nicht die Arbeit machen, dabei kann man hier ordentlich Geld zurück bekommen.

Ich weiß nicht, ob ich Dir jetzt unbedingt weiterhelfen konnte (ich bin kein Steuerberater) …

Gruss
Sandra

Grundsätzlich gilt für Ehepaare, bei denen beide Partner in etwa gleich viel verdienen, dass die Steuerklassen 4/4 sinnvoll sind. Erst bei Verdienstunterschieden von 30 Prozent und mehr sollte man die Steuerklassenkombination 3/5 wählen. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen erhält regelmäßig die Steuerklasse 5.

Der elementare Unterschied zwischen der Steuerklasse 3 und 5 besteht in der Berücksichtigung des steuerfreien Existenzminimums. In der Lohnsteuerklasse 5 wird das Gehalt bereits ab dem ersten versteuert. So ist die Steuer- und Abgabenlast bei der Klasse 5 extrem hoch.

Hallo Marcus,

deine Vermutung ist richtig. Die Lohnsteuer ist eine „Vorauszahlung“ auf die Einkommensteuerschuld des gesamten Jahres. Wenn du Klasse 3/5 wählst, hast du anscheinend monatlich mehr netto. Dafür kann es dann sein, dass du mit der Steuererklärung nachzahlen musst. Die Steuerschuld des Jahres bleibt gleich, egal welche Lohnsteuerklasse du auswählst. Kannst also zusammen mit deiner Frau entscheiden, ob du lieber monatlich mehr netto haben möchtest, oder am Jahresende lieber was wieder bekommst.

Gruß
Bodo

Hallo Markus,

im endeffekt ist es nicht maßgeblich, da eh am ende des Jahres das GESAMT-Einkommen berechnet wird. Du kannst nur kurzzeitige Effekte mit dem shiften der Lohnsteuerkarte erreichen.

Normal machen alle es immer so, dass Sie erstmal die geringere Steuerlast haben um dann später die fehlende Summe auszugleichen. Bis dahin hast du das Geld aber auf dem Konto und kannst es für dich arbeiten lassen.

Hallo Marcus,

sorry für die späte Beantwortung. Es ist auf jeden Fall immer die Variante 4/4 am besten.
Die 3/5 Variante ist nur lukrativ wenn Du alleine arbeitest und Deine Frau gar nicht, oder nur auf 400 Euro.
Wenn Ihr beide voll arbeitet oder Deine Frau nur halbtags ist der Vorteil auf mehr netto im Monat bei der Variante 3/5 zwar da, aber das mußt Du am Ende des Jahres leider büßen, wie Ihr ja schon schmerzhaft bemerkt habt.
Bei der Variante 4/4 werdet Ihr versteuert wie 1/1 aber habt den Vorteil des Ehegattensplittings und dadurch wenn Ihr noch Werbungskosten oder Sonderausgaben habt, ist auf jeden Fall IMMER eine Erstattung von der Lohnsteuer zu erwarten.
Bitte bedenke auch, wenn Ihr die Lohnsteuerklassen ändert, dass das nur einmal im Jahr geht. Gut überlegen!
Aber die 4/4 Variante halte ich für am besten.

Gruss Stressomat