Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zwecks einem Lohnsteuerklassenwechsel:
- Kann man den in mitten eines Jahres wechseln?
- Wenn ja, wie wird es beim Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung verrechnet/ berechnet?
- Ab wann lohnt sich ein Lohnsteuerklassenwechsel bei derzeit 3 und 5 auf 4 und 4?
Wie würde sich der Wechsel bei folgenden Beispielen verhalten, ohne bei der Eikommensteuererklärung eine Nachzahlung zu machen? Wäre es sinnvoller zu wechseln? Person B mit 1600 € bekommt demnächst eine Gehaltserhöhung, wieviel ist unklar.
Beispiellohn 1:
606,75 € brutto bei LST 5 und 1600,00 € brutto bei LST 3
Beispiellohn 2
800,00 € brutto bei LST 5 und 1600,00 € brutto bei LST 3
Vielen Dank im Voraus!
Servus,
- Kann man den in mitten eines Jahres wechseln?
Ja.
- Wenn ja, wie wird es beim Finanzamt bei der
Einkommensteuererklärung verrechnet/ berechnet?
Die Lohnsteuerklassen haben keinerlei Einfluss auf die Einkommensteuer
- Ab wann lohnt sich ein Lohnsteuerklassenwechsel bei derzeit
3 und 5 auf 4 und 4?
Wenn es bei der Veranlagung zu einer Nachzahlung käme, kann das interessant sein. Dazu muss man die Ergebnisse der Veranlagung kennen. Ich empfehle eine Simulation mit dem Tarif 2006 per Elster, da wird alles an Werbungskosten, Sonderausgaben etc. abgefragt.
Wie würde sich der Wechsel bei folgenden Beispielen verhalten,
ohne bei der Eikommensteuererklärung eine Nachzahlung zu
machen?
Wie gesagt, dazu muss man die Veranlagung simulieren.
Schöne Grüße
MM
Veranlagung kennen. Ich empfehle eine Simulation mit dem Tarif
Und ich eine via Browser:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Stklwahls…
Man darf nicht vergessen, dass man hier nur einen Zinsvorteil oder -nachteil hat. Keinesfalls steht man sich hier irgendwie besser, da mit Einkommensteuerveranlagung alles wieder ausgeglichen wird.
Es gibt natürlich noch andere Dinge, wo die Lohnsteuerklassen allein Einfluss nehmen, z. B. die Höhe von ALG I, Elterngeld usw.
Servus,
bei allem Respekt vor dem, was die OFD Hannover online auf die Beine stellt: In diesem Zusammenhang halte ich die präzise Vergleichsrechnung mit den Lohnsteuerklassenkombinationen für weniger nützlich, weil sie letztlich - trotz Deines Hinweises - die Idee zementieren hilft, Lohnsteuerklassen wirkten sich bei der Veranlagung aus.
Ich hab jetzt grade etliches mit Norwegen zu tun - beiläufig ein Vorbild an Klarheit und Minimalismus bei Arbeitnehmerveranlagungen -, wo ich ziemlich überrascht war, dass man tatsächlich von vornherein aufpassen muss, wenn man eine Lohnsteuerkarte mit „Tabelle 7150“ aufs Auge gedrückt bekommt, weil das hinterher für in Deutschland SV-Pflichtige Entsendete kaum mehr zu reparieren ist.
Aber die deutschen Lohnsteuerklassen sind halt nichts Endgültiges, von daher gehts - wie Du auch sagst - immer dann, wenn überhaupt Wahlfreiheit besteht, tatsächlich bloß um irgendwelche Zinsbeträge hin oder her, die häufig genug quantitativ bloß grade den Unterschied ausmachen, ob ich zum Nachtisch noch ein Tiramisu und dann einen Vecchia Romana bestelle, oder ob ich bloß mit einem knappen Espresso heimgehe.
Insofern halte ich es im gegebenen Fall schon für sinnvoller, von vornherein eine Veranlagung zu simulieren und nicht erst den Weg über die Lohnsteuerrechnerey zu gehen.
Schöne Grüße
MM