Lohnsteuerklassenwechsel am Ende des Jahres?

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Paar möchte Ende des Jahres heiraten. Wie würde sich der Lohnsteuerklassenwechsel finanziell auswirken?

Beispielsweise, wenn die eine Person 7 Monate 2600€/Monat brutto verdient hat, dann aber für 5 Monate Arbeitslos 1050 € Alg I monatlich bezogen hat?

Die andere Person liegt bspw. bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von ca. 2300€

Was wäre finanziell gesehen am sinnvollsten?

Droht der Arbeitslosen Person möglicherweise im Fall der Nicht-Heirat eine Steuer-Nachzahlung?

Grüße, Ina

Liebe Ina,

mal angenommen, ein Paar möchte Ende des Jahres heiraten. Wie
würde sich der Lohnsteuerklassenwechsel finanziell auswirken?

Kommt drauf an…

Beispielsweise, wenn die eine Person 7 Monate 2600€/Monat
brutto verdient hat, dann aber für 5 Monate Arbeitslos 1050 €
Alg I monatlich bezogen hat?

Wer arbeitslos wird, sollte vorher möglichst in die günstigste Klasse (III) wechseln, weil er dann u.U. mehr ALG erhält.

Die andere Person liegt bspw. bei einem monatlichen
Brutto-Einkommen von ca. 2300€

Wenn die beiden Einkommen nah beieinander liegen, sollten beide Klasse IV wählen, die ist identisch mit Klass I, also wie unverheiratet.

Was wäre finanziell gesehen am sinnvollsten?

Wenn die beiden für besagtes Jahr eine Steuererklärung abgeben, gleicht sich der Unterschied sowieso wieder aus. Haben sie zuviel Steuer gezahlt, bekommen sie etwas zurück, haben sie zuwenig gezahlt, müssen sie nachzahlen.

Droht der Arbeitslosen Person möglicherweise im Fall der
Nicht-Heirat eine Steuer-Nachzahlung?

Wie soll das gehen? Wer nicht heiratet, bekommt auch nicht Klasse III.
Das das ALG steuerfrei ist und nur der Progression unterliegt, ist eine Steuernachzahlung sehr unwahrscheinlich.

Grüße, Ina

Kann man so genau nicht sagen ob es sich auswirkt.

Ich würde den jenigen Ehepartner der Arbeitslos war in die Steuerklasse III einstufen lassen und den anderen in die IV. Liegen das Einkommen bei beiden ungefähr gleich, dann nehmen Sie bitte die IV.

Wenn jedoch eine Steuererklärung abgegeben wird, gleicht sich das alles wieder aus.

Eine Arbeitslose person, angenommen Steuerklasse I die für eine Zeit vom Veranlagungzeitraum Einkünfte erzielt hat. hat eine höhere Steuererstattung weil der die Lohnsteur der Progression unterliegt…deswegen…