Lohnsteuerklassenwechsel/ Scheidung

Hallo,
…ein Ehepaar, sie zieht im April zu einen anderen. Im Mai fordert sie Trennungsunterhalt ein. Seit Anfang Juli hat sie eine eigene Wohnung. Ende Juli gelten beide erst aus dem alten Mietvertrag als entlassen.
a) Ab wann gilt die Trennung ?
b) Ab wann kann er die Scheidung einreichen ?
c) Ab wann muss er durch alles die Steuerklasse ändern. ?
Danke
Dagmar

Hallo,
…ein Ehepaar, sie zieht im April zu einen anderen. Im Mai
fordert sie Trennungsunterhalt ein.

Ist zwar nicht gefragt, aber trotzdem dürfte der nachstehende Hinweis (Urteil in Kurzform) für den fiktiven Fall hilfreich sein:

Eine Affäre der Ehefrau während der Ehe kann sie bei einer späteren Trennung den Unterhalt kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere, so die Richter (Urteil vom 7.11.2008 2 UF 102/08). Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte. Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig.

Seit Anfang Juli hat sie
eine eigene Wohnung. Ende Juli gelten beide erst aus dem alten
Mietvertrag als entlassen.
a) Ab wann gilt die Trennung ?

Ab dem Zeitpunkt wo einer der Ehepartner die Ehe aufkündigt. Eine Trennung kann auch innerhalb der gleichen Wohnung stattfinden. Wenn sie z. B. im Februar die Beziehung beendet hat und im April ausgezogen ist, gilt die Trennung ab Februar.

b) Ab wann kann er die Scheidung einreichen?

Wenn das Trennungsjahr rum ist. Manche machen das auch schon ein oder zwei Monate früher. Wenn die Scheidung eingereicht wird, dauert es ja eh noch mindestens ein dreiviertel Jahr, bis es zur Scheidung kommt, also ist dann das Trennungsjahr sowieso rum.

c) Ab wann muss er durch alles die Steuerklasse ändern. ?

Die neue Steuerklasse muss er ab Januar des darauffolgenden Kalenderjahres eintragen lassen. Also wenn die Trennung im Jahr 2009 war, gilt die Steuerklasse eins ab Januar 2010.

Danke
Dagmar

Bitte
Ingrid

Hallo,
danke für die Antwort.

Also habe ich es richtig verstanden. Wenn beide ab 2008 (April) getrennt sind, hätte er im Januar 2009 die Lohnsteuerklasse wechseln müssen. ?

Im Februar hat er die Scheidung eingereicht. Beide haben einen eigenen
Anwalt. Bezahlt und verdient hat er aber bis April 09 auf Klasse 3 und sie hat auch entsprechend bis dahin Unterhalt verdient. Was bedeutet das nun. ? Sowohl die Anwälte haben diesen Punkt versäumt, der zahlende Ehemann und sie hat zusätzlich ein Betreuer, der auch Vermögenssorge hat. Muss sie jetzt an ihn was zurück zahlen, Steuern ?
Oder haftet der Betreuer oder was. ?

In Punkt Ehe, Betrug und Verlust des Unterhaltes ist folgendes zu sagen. Ehebetrug muss nachgewiesen werden. Er hat für sie eine Betreuung beantragt, sie war bis März 08 in einer Nervenklinik.
Das Personal dort hat zwar gesehen, das sie mit einen anderen herumgeturtelt hat, aber bei der Vorladung zur Betreuung hat sie dem Betreuungsrichter gesagt, das er sie geschlagen hat. Sie ist deshalb zu einen anderen gezogen und hat Trennungsunterhalt verlangt. Er selbst bildet sich mit seiner neuen im Internet ab, ab Juli letzten Jahres hatte sie eine eigene Wohnung, lebt nicht mehr mit dem ehemaligen Zusammen.

Gruss
Dagmar