Hallo, ich würde gerne wissen ob es möglich ist ein Lohnsteuerklassenwechsel während der Elternzeit meiner Frau zu machen. Wir sind momentan beide Klasse 4. Seit Mai ist meine Frau im Mutterschutz. Könnte ich ab Juni in Klasse 3 wechseln, ohne das sich bei einer Frau etwas ändert, da sie ja nicht arbeitet und keine Lohnsteuer bezahlt. Nach der Elternzeit würden wir dann wieder 4 u. 4 machen.
Ja, der Steuerklassenwechsel ist möglich (beim Finanzamt beantragen) und auch sinnvoll.
Ja, der Steuerklassenwechsel ist möglich (beim Finanzamt
beantragen) und auch sinnvoll.
Ab wann würde man dies aber machen? Schon ab Juni (noch im Mutterschutz)?
Ich würde es ab dem Monat machen, in dem ihre Frau erstmals kein Lohn von ihrem Arbeitgeber mehr erhält.
Ich würde es ab dem Monat machen, in dem ihre Frau erstmals
kein Lohn von ihrem Arbeitgeber mehr erhält.
Vielen Dank 
Hallo JokerX,
du kannst schon wechseln, der Wechsel wird im Anschluß bei der Steuererklärung berücksichtigt. Achte darauf, dass deine Frau keine Lohnsteuern zahlt und sich der Jahresbeitrag dadurch verringert, es kann passieren, dass Ihr dadurch höhere Lohnsteuernachzahlung habt. Ist bis jetzt bei vielen so gelaufen.
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Hallo JokerX,
du kannst schon wechseln, der Wechsel wird im Anschluß bei der Steuererklärung berücksichtigt. Achte darauf, dass deine Frau keine Lohnsteuern zahlt und sich der Jahresbeitrag dadurch verringert, es kann passieren, dass Ihr dadurch höhere Lohnsteuernachzahlung habt. Ist bis jetzt bei vielen so gelaufen.
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