Lohnsteuernachforderung gilt für welches Jahr?

Hintergrund ist, dass ich 2013 den Arbeitgeber gewechselt habe und im Januar 2014 aufgrund einer Datenpanne für 2013 Steuern in der Steuerklasse 6 nachzahlen musste.

Da ich als braver Bürger natürlich jetzt für 2014 die Steuererklärung abgeben will, ist meine Frage, ob die im Januar 2014 nachgezahlten Beträge „aus dem Vorjahr“ auch noch in 2014 bei der EsSt-Erklärung berücksichtigt werden können?

Wäre schade wenn nicht, weil die EsSt-Erklärung für 2013 ist schon durch…

Servus,

die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Ob 2013 noch „offen“ ist, lässt sich anhand der spärlichen Angaben zum Sachverhalt nicht feststellen, ist aber wenig wahrscheinlich. Vermutlich hast Du als braver Bürger nur zwölf Tage zu lange geschlafen.

ist mal eine eher scharmante Version der vielen, vielen scheißblöden falschen Abkürzungen für die ESt.

Wenn Du

konkret beschriebest, ließe sich eher sagen, ob sich die Beträge auf 2014 beziehen und damit in 2018 noch „offen“ sind. Aber eigentlich habe ich gar keine Lust, aus so einem vage wabernden Zeugs einen Sachverhalt zu destillieren, den man beurteilen könnte. Pack Deinen Kram einfach zusammen und geh zu einem StB.

Schöne Grüße

MM

Möglicherweise nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen, dann sollte 2013 noch „offen“ sein.

Servus,

ja, das wäre eine Möglichkeit, die sich hinter der „Datenpanne“ verstecken könnte.

Immer wieder unterhaltsam, solche Schnitzeljagden. Aber eigentlich überhaupt nicht, sondern einfach bloß öde.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch alter Finanzbeamter,

freut mich, Dich mit soo guter Laune zu sehen. Deine Hilfsbereitschaft erzürnt mich, mir wieder einen richtigen Job zu suchen, ich teile Dein Leid mit Leuten wie mir gerne auch am Telefon und zahle hinterher noch zu viel Steuern gerne dafür :slight_smile:

Aber was genau verstehst du denn im Moment nicht?

Ich wurde im Januar 2014 mit der Steuerklasse 6 berechnet, weil mein zu dieser Zeit schon fast halbjähriger Arbeitsgeber die Weisung bekommen hat, meinen Hauptjob wie einen Nebenjob mit Steuerklasse 6 zu besteuern, weil der alte Arbeitsgeber mich nicht abgemeldet hat. Demzufolge auch die Notiz zu den Steuern: „mit berechnung vorjahr“ und schwupps war ein 3stelliger betrag weniger im netto-feld.

Reicht dir das so?

Grüße,
killakuh