Hallo,
ich werde meinen Arbeitgeber in Zukunft verlassen. Ich habe seit ca. 3 Jahren einen Dienstwagen und es wurde vom Steuerberater der Kaufpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils berücksichtigt und nicht der Listenpreis.
Jetzt nach drei Jahren und nach Mitteilung und Prüfung des Finanzamtes, soll ich für den Fehler ca. 1800 € Lohnsteuer nachzahlen. Mein Chef verlangt, dass ich dass in meinem Aufhebungsvertrag mit unterschreibe.
Ist das rechtens?
Wieso muss ich für den Fehler grade stehen und nicht mein Arbeitgeber mit?
Hallo
ich darf hier keine Rechtsberatung machen.
Gem. LStR 2011 hat das FA dem Grunde nach aber das Recht auf eine Nachforderung. Bitte habe verständnis das ich hier aber dem einzelfall individuell keine Rechtsberatung machen kann und darf.