Hallo,
Ein Arbeitnehmer wird das Unternehmen verlassen. Er hat seit ca. 3 Jahren einen Dienstwagen und es wurde vom Steuerberater der Kaufpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils berücksichtigt und nicht der Listenpreis.
Jetzt nach drei Jahren und nach Mitteilung und Prüfung des Finanzamtes, soll er für den Fehler ca. 1800 € Lohnsteuer nachzahlen. Der Chef verlangt, dass er dass in seinem Aufhebungsvertrag mit unterschreibe.
Ist das rechtens?
Wieso muss er für den Fehler grade stehen und nicht der Arbeitgeber mit?
Hallo,
Ist das rechtens?
Ja. Natürlich ist dem Vertragspartner freigestellt dies zu akzeptieren/unterschreiben.
Wieso muss er für den Fehler grade stehen und nicht der Arbeitgeber mit?
Können mal alle Unwissenden erfahren, welcher Schaden dem Arbeitnehmer dadurch entstehen würde?
Ansonsten könnte das hier weiterhelfen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42d.html
Grüße