Angenommen man hat dieses Jahr Abitur gemacht und im Anschluss ca. 3000€ Netto bei einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verdient und während der Schulzeit ca. 1000€ durch geringfügige Beschäftigungen verdient (unter 400€/Monat), ist man dann Lohnsteuerpflichtig?
Meines Wissens liegt der Steuerfreibetrag bei 8004€ (Lohnsteuerklasse 1). Wie kann man, wenn der Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer abzieht, diese zurückerstattet bekommen?
Danke im vorraus für eure Antworten ihr würdet mir damit echt helfen!
es genügt völlig, eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Kalenderjahr abzugeben. Im vorliegenden Fall ist die absolut harmlos, weil man überhaupt bloß die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung abtippen muss, alles andere kann offen bleiben.
Lohnsteuerpflicht und Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer darf man nicht durcheinanderbringen. Der Arbeitgeber hat völlig zu Recht LSt abgezogen und einbehalten - er dürfte nur bei ganzjähriger Beschäftigung des Arbeitnehmers selbst mit der letzten Abrechnung des Jahres den Lohnsteuerausgleich vornehmen.
Genau.Der Arbeitgebere muss so tun, als ob der Monat, in den man da arbeitet, das ganze Jahr schon so gewesen ist. Und abgerechnet wird immer zum Schluss^^