Lohnsteuerrückerstattung?

Hallo. Eine Frage zum Thema Lohnsteuerrückerstattung.

Wenn man im allgemeinen bspw. von Januar 07 bis 15. Oktober 07 als Festangestellter bei einer Versicherung gearbeitet hat und natürlich jede Menge Lohnsteuer bezahlt hat.

Dann ab dem 22. Oktober eine neue Arbeit bei einem neuen AG anfängt.

Daraus ergibt sich jetzt zuerst noch eine andere Frage… (zwar falsches Forum, bitte das zu entschuldigen)

Muss ich mann sich dann Arbeitslos melden für die kurze Zeit?

Jetzt zu dem eigentlichen und wichtigen Thema der Lohnsteuer…

Kann man die zurück fordern? Wenn ja wann muss man das machen bzw abgeben? Habe mal gehört das wenn man weniger als ein Jahr arbeitet die gesammte Lohnsteuer zurück bekommt. Stimmt das? Muss mann sich dann aus letzt genannten Grund arbeitslos melden für die kurze Zeit? Wenn nicht die gesammte, wieviel davon bekommt mann dann in etwa zurück? Gibts dan ne ungefähre Formel?

Eine schnelle, bzw überhaupt eine Antwort wäre wirklich nett. Danke bereits im Vorraus.

Hallo,

1.) für die Woche zwischen den beiden Angestelltenverhältnissenb muss man sich m.e. nicht arbeitslos melden.
2.) die einbehaltene Lohnsteuer erhält man nicht deshalb in vollem Umfang zurück,weil man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, sondern nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
Ob einbehaltene Lohnsteuer zurückerstattet wird hängt von der Höhe der Einkünfte (Einnahmen abzgl. Ausgaben)in dem betreffenden Kalenderjahr ab. Eine Formel dafür kann man nicht so einfach sagen. Der Steuersatz steigt progressiv an und richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen (was nicht mit den Einkünften identisch ist).
Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Ciao Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]