es besteht folgendes Ärgernis, das in Form folgenden
Satzes daher kommt: „Ist doch kein Problem, wenn man arbeitslos war, kriegt man eh alles zurück.“ Das Beispiel: Ein Elefant hat letztes Jahr von Januar bis März gearbeitet und war anschließend sechs Monate
arbeitslos. Aufgrund einer relativ hohen Abfindung hat er auch
dementsprechend viel Steuern zahlen müssen und überlegt, ob er einen
Teil davon per Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommen würde. Sein Kumpel Zebra sagte ihm, dass das von verschiedenen Faktoren abhängt, und dann kam ihr gemeinsamer Freund, der Affe ganz lässig mit oben erwähntem Sprüchlein um die Ecke, begründen konnte er das allerdings nicht. Zebra und Elfant haben ein wenig im Internet rumgesucht aber wirklich schlauer als vorher sind sie nicht. Ist das wirklich so einfach wie der Affe das sagt und wenn ja, warum ist das so? Oder hat er nur Blödsinn erzählt? Alle Tiere leben im Kölner Zoo und würden sich über eine Antwort sehr freuen…
Mit Leistungsbezug? Dann stellt sich die Frage nicht und man ist zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sobald das ALG über 410 Euro betrug. Das steht sicher auch ganz klar in den Informationen, die man von dem was früher mal Arbeitsamt hieß, bekommen hat.
es besteht folgendes Ärgernis, das in Form folgenden
Satzes daher kommt: „Ist doch kein Problem, wenn man
arbeitslos war, kriegt man eh alles zurück.“ Das Beispiel: Ein
Elefant hat letztes Jahr von Januar bis März gearbeitet und
war anschließend sechs Monate
arbeitslos. Aufgrund einer relativ hohen Abfindung hat er auch
dementsprechend viel Steuern zahlen müssen und überlegt, ob er
einen
Teil davon per Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommen
würde.
Stimmt, es kommt auf verschiedene Faktoren an.
Es kann sich durchaus lohnen da man das Einkommen auf das ganze Jahr verteilen muss, dazu kommt der Grundfreibetrag den jeder hat. (sind ungefähr 8000 €, dafür zahlt man gar keine Steuern und wird normalerweise bei der monatlichen Lohnabrechnung anteilig angerechnet).
ALG II gilt übrigens nicht als Einkommen, falls dies bezogen wurde.