Lohnsteuerrückerstattung für Azubi?

Hallo zusammen,
nach reichlicher Suche im Netz bin ich leider noch nicht schlauer geworden. Es geht um die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009.
Ich habe eine Ausbildung zu Industriekaufmann Anfang des Jahres 2010 abgeschlossen.
Als „Altlehrling“ (Ausbildungsbeginnalter: >21 Jahre) gibts nach den Richtlinien der IG Metall bei uns im Betrieb 50% brutto auf die reg. Ausbildungsvergütung zusätzlich drauf.
Deshalb habe ich entsprechend viel verdient und musste Lohnsteuer bezahlen. Insgesamt über 1200€ im Jahr 2009.
Nun hat mir ein Freund erzählt er habe während seiner Lehre auch LSt bezahlen müssen und hat diese für 2008 + 2009 (fast) komplett wieder zurückerstattet bekommen.
Es gäbe angeblich eine Grenze von ca. 18000€ Bruttojahreseinkommen die man nicht überschreiten dürfe. Wenn man drunter liegt, erhält man angeblich die LSt zurück? (in meinem Fall liege ich darunter)
Stimmt das bzw. kann mir das jemand genauer erläutern?
Vielen Dank für eure Antworten!!

Grüße Dominik

Hallo Dominik,

also, die Systematik der Einkommensteuer ist für alle Steuerbürger gleich. Es gibt ein kompliziertes Berechnungsschema, bei dem von den Einnahmen verschiedene Ausgaben abgezogen werden. Diese Ausgaben werden teilweise auch nur als Pauschalen berücksichtigt. Bei Dir nimmt man also Dein steuerpflichtiges Bruttojahresgehalt (steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung) und zieht sämtliche Ausgaben ab, die mit der Ausübung Deines Jobs zusammenhängen. Das sind z.B. Fahrten zur Arbeit (einfache Strecke multipliziert mit Arbeitstagen im Jahr und dann mit 30Ct). Das können auch Kosten für Weiterbildung sein, oder Kosten für einen PC. Rechtschutzversicherung für Job, Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeitrag, Dienstreisen oder auch Kosten einer doppelten Haushaltsführung gehören auch dazu. Das sind alles nur mal Beispiele. Es muß immer der Einzelfall betrachtet werden.
Wenn Du jetzt noch Zinseinnahmen hattest, muß auch hier die Berechnung Einnahmen minus Ausgaben stattfinden. Und wenn Du dann vielleicht noch Mieteinnahmen hast muß auch hier diese Berechnung stattfinden. Vielleicht hast Du sogar noch ein Nebengewerbe. Dann gilt auch hier, daß die Berechnung Einnahmen minus Ausgaben durchgeführt werden muß.
Sodele. Jetzt hast Du also all diese Berechnungen gemacht und zählst dann zusammen, was bei Deiner Arbeitsstelle, den Zinseinkünften, den Vermietungseinkünften und den Gewerbeeinkünften als Zwischensummen rauskam. Dann kommt eine große Zahl raus, die aber auch nur eine Zwischensumme darstellt (die heißt Gesamtbetrag der Einkünfte).

Jetzt werden noch - auch über eine komplizierte Berechnung - Versicherungen abgezogen. Dann die Kirchensteuer, Spenden, Krankenkosten, und noch viele andere Dinge, die auch im Einzelfall abgefragt werden müssen.

Irgendwann kommt dann eine Zahl raus, die da heißt „Zu versteuerndes Einkommen“. Mit dieser Zahl geht man dann in die Steuertabelle. Und da steht dann drin, was Du an Jahressteuer zu begleichen hast. Das, was Dir unterm Jahr als Lohnsteuer vom Brutto gleich einbehalten wurde, wird dann als Vorauszahlung angerechnet und dann kommt also entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung raus.

Du siehst also: man kann gar nicht pauschal sagen, ob Du was erstattet bekommst oder nicht. Du mußt wirklich alle Deine Angaben machen. Die ganze Sache wird dann ja auch wieder anders, wenn Du verheiratet bist oder Kinder hast.

Wenn Du magst, kannst mir gerne nochmals schreiben, mit allen Deinen Angaben, dann kann ich Dir Dein Ergebnis auch überschlagen.

Grüße
Andrea

Ich weiß nicht, woher Ihr Freund seine Informationen bezieht. So eine Grenze gibt es aber nicht.
Wie hoch war denn Ihr Brutto-Arbeitslohn 2009 (elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2009, Zeile 3)? Dann kann ich Ihnen sagen, wieviel Sie ca. zurückbekommen können.

Als feste Freibeträge gibt es:
Grundfreibetrag 7.834 Euro
Sonderausgaben-Pauschale: 36 Euro
Arbeitnehmer-Pauschale: 920 Euro
Vorsorge-Pauschale (abhängig v. Brutto)

Hallo,

erstmal vielen Dank für Ihre prompte Antwort und das Angebot zur groben Berechnung!!!
In Zeile 3 steht: 17431,61 EUR
Einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4): 1262,00 EUR

Ich hatte keine anderweitigen Einkünfte in 2009.
Schönes Wochenende!!
Grüße Dominik

Hallo Andrea,

vielen Dank für deine sehr ausführliche und prompte Antwort!!!
Ich hatte im Jahr 2009 nur Einkünfte durch meine Ausbildung.
Nehmen wir mal an ich hatte weder zusätzliche Einnahmen noch relevante Ausgaben. Dann sind Vater Staat und ich mit untenstehenden Zahlen quitt, oder???
Der Bruttoarbeitslohn in 2009 war 17431,61 EUR. Einbehaltene LSt sind 1262,00 EUR.
Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder.

Mit realen, relevanten Ausgaben würde das Ergebnis in meinem Sinne so beeinflusst werden, dass ich LSt als „zuviel gezahlte Steuern“ erstattet bekomme, oder nicht!?
Wenn das alles nicht stimmt, hab ich nichts kapiert.
Wo bleibt die Steuererklärung auf dem Bierdeckel :wink:

Wundern würde mich dann nur der Fall meines Freundes, der in selben Verhältnisse lebt und arbeitet und fast seine komplette LSt erstattet bekam. Egal…

Vielen Dank auf jeden Fall für deine Hilfe!!!
Wünsche einen angenehmes Wochenende!

Grüße Dominik

Hallo Dominik,

grundsätzlich ist die Frage, ob Du das ganze Jahr gleichmäßig verdient hast. Die Lohn- respektive Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die in der Lohnabrechnung auf eine monatliche Zahlung runtergebrochen wird. Somit wird bei der Einkommensteuererklärung nur auf das Jahr gerechnet, ob Du zu viel oder evtl. auch zu wenig Steuern entrichtet hast. Hierbei werden alle Einkünfte (positiv und negativ) des Steuerjahres berücksichtigt und weitere Ausgaben (Stichwort Werbungskosten) mit zum Ansatz gebracht.
Schau doch bitte einfach mal, ob es in Deiner Nähe einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater gibt. Die können Dir sicherlich nach Vorlage aller Deiner Unterlagen und Zahlen sagen, ob und wieiviel Du ca. zurückerwarten darfst.
Zu Deiner Frage: In 2009 zahlst Du ab 10997,00 EUR/Jahr Steuern. Das berücksichtigt aber z.B. NICHT Deine Werbungskosten. Somit ist eine solche Rechnung auf Deinem Bruttoeinkommen Blödsinn. Wenn das so einfach wäre, gäbe es die Lohnsteuerhilfevereine schon gar nicht mehr :smile:

Gruß, Georg

http://www.lohn24.de

Die Höhe der Steuer stimmt auf den cent genau.
Wenn nichts abzusetzen haben (Fahrtkosten, Spenden, Handwerkerrechnungen etc.) bekommen Sie nichts zurück.

Hallo

das kann man so pauschal doch nicht sagen das kommt ganz allein auf die Vorsorgeaufwenungen an(Versicherungen) und auf deine Werbungskosten wie Arbeitsmitten, Fahrtenzwsichen Wohn und Arbeitsstätte usw…denn diese Kosten mindern dein Bruttolohn und auf einen geringern Bruttolohn hättest du weniger Steuern zahlen müssen und die Differenz aus beiden bekommst du vom Finanzamt zurück erstattet…von fall zu fall unterschiedlich ob und wieviel man wiederbekommt oder sogar nachzahlt!!!

Hallo Janett,

vielen Dank für deine Erklärung!
Das war die bestverständlichste von allen.
Ich werde demnächst mal meine Steuer anpacken!

Grüße Domi

Hallo Georg,

vielen Dank für deine Erläuterung!
Das Puzzle setzt sich langsam zusammen :wink:

Grüße Dominik

Hallo,

vielen Dank für deine Erklärung!
Das Puzzle setzt sich langsam zusammen :wink:

Grüße Dominik

Die Höhe der Steuer stimmt auf den cent genau.
Wenn nichts abzusetzen haben (Fahrtkosten, Spenden,
Handwerkerrechnungen etc.) bekommen Sie nichts zurück.

Hallo Dominik,

sorry, daß ich mich erst jetzt wieder melde. Aber natürlich helfe ich gerne weiter.
Hab Deine Daten jetzt mal ins Programm eingegeben und rechnen lassen. Dabei habe ich für Sozialversicherung halt auch ein paar Zahlen ansetzen müssen.
In der Tat ist es so, daß eine fette Null unter der Abrechnung stehen würde. Aber es kann doch fast nicht sein, daß Du keine Kosten angeben kannst. Wieviel kilomenter hast Du einfache Strecke zur Arbeitsstelle? Du hattest doch bestimmt Berufschule? Du kannst Pauschalen ansetzten für PC, bürobedarf… Viele Finanzämter lassen eingetragene Spenden mit 200Euro durchgehen, ohne Belege …
Irgendwas ist meistens zu machen.
Wenn es Dir ums Ausrechnen geht, kannst Dir übrigens die Software vom Staat runterziehen … elster.de … hier werden die Formulare, wie Du sie in Papier vor Dir liegen hast, abgebildet; Du trägst alles ein und kannst hinterher ausrechnen lassen.
Meld Dich nochmal, wenn ich mehr tun kann.

Grüße
Andrea

Hallo Andrea,

danke für deine Mühen!
Ja die 25km einfach zur Berufschule (1,5x die Woche) lassen sich ebenso ansetzen wie die 3km zur Arbeit (auch wenns das nicht fett macht).
Bürobedarf hab ich auch einige Belege gesammelt.
Elster werd ich mir besorgen, ist auf jeden Fall besser wie Papier - du weißt ja die junge Generation kann bloß noch schmieren :smile:
Ich bin in diesem Jahr auch umgezogen, allerdings ohne Spedition oder ähnl. sondern mit Muskelkraft und meinem privat Bus.
Hab grad etwas recheriert, wird aber wohl nichts werden für die Steuererklärung.

Danke nochmals, hast mir schon sehr geholfen!!!
Grüße Dominik

Hallo Dominik,
siehst ja - bei mir hat es mal wieder etwas länger gedauert. Wahrscheinlich hast Du zwischenzeitlich auch Deine Steuererklärung fertig und vom Finanzamt schon ein vorzeitiges Weihnachtspräsent bekommen. *g*
Wenn Du noch Fragen hast - einfach stellen.
Die Umzugskosten kannst in der Tag weglassen - an sowas ist z.B. auch die Anforderung geknüpft, daß Du eine tägliche Zeiteinsparung durch den Umzug hast.
Ich hatte leider auch schon Fälle, in denen die Fahrten zur Berufschule nicht anerkannt wurden - Einspruch hilft in diesem Fall aber.
Du solltest auf jeden Fall Deinen Steuerbescheid, den Du vom Finanzamt bekommst, ganz genau anschauen und prüfen (vor allen, was im Textbereich unter HINWEISE steht). Dann kannst Du prüfen, ob die etwas gestrichen haben, was sie gar nicht streichen dürfen.
Schick Dir viele Grüße und wünsche viel Erfolg
Andrea