Hallo Dominik,
also, die Systematik der Einkommensteuer ist für alle Steuerbürger gleich. Es gibt ein kompliziertes Berechnungsschema, bei dem von den Einnahmen verschiedene Ausgaben abgezogen werden. Diese Ausgaben werden teilweise auch nur als Pauschalen berücksichtigt. Bei Dir nimmt man also Dein steuerpflichtiges Bruttojahresgehalt (steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung) und zieht sämtliche Ausgaben ab, die mit der Ausübung Deines Jobs zusammenhängen. Das sind z.B. Fahrten zur Arbeit (einfache Strecke multipliziert mit Arbeitstagen im Jahr und dann mit 30Ct). Das können auch Kosten für Weiterbildung sein, oder Kosten für einen PC. Rechtschutzversicherung für Job, Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeitrag, Dienstreisen oder auch Kosten einer doppelten Haushaltsführung gehören auch dazu. Das sind alles nur mal Beispiele. Es muß immer der Einzelfall betrachtet werden.
Wenn Du jetzt noch Zinseinnahmen hattest, muß auch hier die Berechnung Einnahmen minus Ausgaben stattfinden. Und wenn Du dann vielleicht noch Mieteinnahmen hast muß auch hier diese Berechnung stattfinden. Vielleicht hast Du sogar noch ein Nebengewerbe. Dann gilt auch hier, daß die Berechnung Einnahmen minus Ausgaben durchgeführt werden muß.
Sodele. Jetzt hast Du also all diese Berechnungen gemacht und zählst dann zusammen, was bei Deiner Arbeitsstelle, den Zinseinkünften, den Vermietungseinkünften und den Gewerbeeinkünften als Zwischensummen rauskam. Dann kommt eine große Zahl raus, die aber auch nur eine Zwischensumme darstellt (die heißt Gesamtbetrag der Einkünfte).
Jetzt werden noch - auch über eine komplizierte Berechnung - Versicherungen abgezogen. Dann die Kirchensteuer, Spenden, Krankenkosten, und noch viele andere Dinge, die auch im Einzelfall abgefragt werden müssen.
Irgendwann kommt dann eine Zahl raus, die da heißt „Zu versteuerndes Einkommen“. Mit dieser Zahl geht man dann in die Steuertabelle. Und da steht dann drin, was Du an Jahressteuer zu begleichen hast. Das, was Dir unterm Jahr als Lohnsteuer vom Brutto gleich einbehalten wurde, wird dann als Vorauszahlung angerechnet und dann kommt also entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung raus.
Du siehst also: man kann gar nicht pauschal sagen, ob Du was erstattet bekommst oder nicht. Du mußt wirklich alle Deine Angaben machen. Die ganze Sache wird dann ja auch wieder anders, wenn Du verheiratet bist oder Kinder hast.
Wenn Du magst, kannst mir gerne nochmals schreiben, mit allen Deinen Angaben, dann kann ich Dir Dein Ergebnis auch überschlagen.
Grüße
Andrea