Ich bin z.Zt. länger als 180 Tage, für eine deutsche Firma in Saudi Arabien tätig.
Welche Rechtsgrudlagen gelten für eine Lohnsteuerrückerstattung ??
Herzlichen Dank!!!
Hallo,
hier ein Kurzer Auszug:
„Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Saudi-Arabien existiert nur auf dem Gebiet der Steuern für Vermögen und Einkommen von Luftfahrtunternehmen und den Steuern von der Vergütung ihrer Arbeitnehmer (BGBl. 2008 II, S. 782 ff.). Rechtsverfolgung“
Die bedeutet, dass es kein DBA für persönliches Einkommen gibt. Dies hat zur Folge, dass sich in Ihrem Fall nichts Ändern wird. Es wird alles behandelt als wären sie die ganze Zeit in Deutschland gewesen.
Ausnahme hier zu wäre ein Einkommen welches in Saudi Arabien gezahlt wird. Dieses wäre nach Deutschem Steuerrecht bei der Steuerklärung an zu geben, wovon ich abrate, da es sofern vom Unternehmen nicht angegeben keiner Nachvollziehen kann.
Bei weiteren Fragen würde ich raten sich an das zuständige Finanzamt zu wenden, auch wenn man sie meist mit Fragen dieser Art an Ihre Grenzen bringt !
Falls Weitere Fragen bestehen sollten einfach Anschreiben!
Ich hoffe ich konnte hier weiter helfen.
Grüße