Lohnsteuerrückzahlung für Ausländer

Hallo,

folgender Fall beschäftigt mich:
Eine ausländische AN sei knapp drei Jahre in Deutschland beschäftigt gewesen. Sie gehe nun zurück in ihr Heimatland und behaupte, dass sie ihre in Deutschland gezahlte Lohnsteuerbeträge zurückvergütet bekäme, da sie weniger als fünf Jahre hier gearbeitet habe.

Ist dem tatsächlich so?
Vorstellen kann ich mir das nicht, aber ich lasse mich überraschen.

Gruß
Elke

Hi,

kompletter Blödsinn

Anteilige Lohnsteuerrückerstattung aufgrund des unterjährigen Wegzugs ist möglich, aber nicht die ganze Rückerstattung für 3 Jahre.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

kompletter Blödsinn

Danke.

Anteilige Lohnsteuerrückerstattung aufgrund des unterjährigen
Wegzugs ist möglich, aber nicht die ganze Rückerstattung für 3
Jahre.

Auf Deutsch heißt das: für das laufende Jahr kann sie eine teilweise Rückerstattung kriegen, weil sie eben nicht 12 Monate hier gearbeitet hätte.
Habe ich das richtig übersetzt? (unterjährig=weniger als ein Jahr?)

Gruß
Elke

Hallo Elke,

kompletter Blödsinn

Danke.

gern geschehen

Anteilige Lohnsteuerrückerstattung aufgrund des unterjährigen
Wegzugs ist möglich, aber nicht die ganze Rückerstattung für 3
Jahre.

Auf Deutsch heißt das:

und da bemühe ich mich Jahr und Tag, Steuerrecht verständlich unters Volk zu bringen…

für das laufende Jahr kann sie eine
teilweise Rückerstattung kriegen, weil sie eben nicht 12
Monate hier gearbeitet hätte.
Habe ich das richtig übersetzt? (unterjährig=weniger als ein
Jahr?)

ja, richtig

Noch ein Hinweis: verdient sie im Ausland noch weitere Einkünfte, so werden die im Regelfall als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Sie erhöhen also den Steuersatz, der auf die inländischen Einkünfte anzuwenden ist. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (meinen die Steuerrecht-Theoretiker und der Gesetzgeber).

Schöne Grüße
C.